Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/48: Standesinitiativen. ZG. Politisches Mandat auch bei Mutterschaft. Änderung der Bundesgesetzgebung. BL. Teilnahme an Parlamentssitzungen während des Mutterschaftsurlaubs. LU. Politikerinnen im Mutterschaftsurlaub. BS Wahrnehmung des Parlamentsmandates während des Mutterschaftsurlaubs · 11 Seiten
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rierin im gleichen Kanton wurde eine Lösung, die sich rechtlich im Graubereich befindet, umgesetzt, damit der Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung mit der Teilnahme an einer Sitzung nicht wegfällt. In einem anderen Kanton wurde eine Möglichkeit gesucht, die Mutterschaftsentschädigung, die durch eine Wiederaufnahme der Parlamentstätigkeit vor Ende des Mutterschaftsurlaubs wegfällt, finanziell auszugleichen. Diese Lösung ändert aber nichts an der Tatsache, dass gemäss geltender Bundesgesetzgebung die Teilnahme an einer parlamentarischen Sitzung den Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung an sich beendet. Andere Beispiele zeigen, dass Parlamentarierinnen in Kritik geraten können, wenn sie über längere Zeit hinweg abwesend sind, vor allem bei kontroversen Themen und knappen Abstimmungen. Es zeigt sich, dass es die geltende Bundesgesetzgebung Müttern erschwert, ihr politisches Mandat nach der Geburt des Kindes wahrzunehmen.
2 Entstehungsgeschichte
2.1 Standesinitiativen Zug, Baselland, Luzern und Basel- Stadt
Die Standesinitiativen Zug, Baselland, Luzern und Basel-Stadt (19.311, 20.313, 20.323 und 21.311) verlangen eine Änderung der Bundesgesetzgebung, damit Frauen nach der Geburt eines Kindes auf allen föderalen Legislativebenen ihre politischen Mandate während des Mutterschaftsurlaubs wahrnehmen können, ohne dadurch den Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung und den Mutterschutz aus der beruflichen Tätigkeit zu verlieren.
2.2 Vorprüfung durch die Staatspolitischen Kommissionen
Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates beriet die drei ersten Initiativen der Kantone Zug, Baselland und Luzern an ihrer Sitzung vom 9. November 2020 vor und gab ihnen mit 11 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung Folge. Am 8. April 2022 gab die Kommission auch der Initiative des Kantons Basel-Stadt mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung Folge.
Die Kommission erachtet die aktuelle Situation als unbefriedigend und ist der Ansicht, dass sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen gewählte Parlamentarierinnen nicht daran hindern sollten, ihr Mandat als Vertreterinnen des Volkes auszuüben. Die heutige Situation ist nicht nur für die betroffenen Frauen unbefriedigend, sondern auch für die Institution Parlament und die Wählerinnen und Wähler.
Indem die nationalrätliche Schwesterkommission an ihren Sitzungen vom 21. Januar 2021 und vom 30. Juni 2022 dem Beschluss der SPK des Ständerates einstimmig bzw. mit 13 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung (21.311) zustimmte, machte sie den Weg frei für die Ausarbeitung eines Erlass- und Berichtsentwurfes durch die erstberatende Ständeratskommission.
2.3 Umsetzung der Vorlage durch die SPK
An ihrer Sitzung vom 26. April 2021 nahm die SPK des Ständerates Kenntnis von der Zustimmung ihrer Schwesterkommission zu den ersten drei Standesinitiativen und entschied über das weitere Vorgehen. Bereits im Rahmen der Vorprüfung wurde