Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/50: Bundesgesetz über den Handel mit Foltergütern (Foltergütergesetz, FGG) · 10 Seiten
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1 Ausgangslage
Der Bundesrat eröffnete am 19. Oktober 2022 das Vernehmlassungsverfahren über ein neues Bundesgesetz über den Handel mit Foltergütern (Foltergütergesetz, FGG). Das Vernehmlassungsverfahren dauerte bis am 31. Januar 2023.
Das Bundesgesetz dient zur Umsetzung der Europaratsempfehlung vom 31. März 2021 zur Kontrolle von Gütern, die für Folter oder zur Vollstreckung der Todesstrafe verwendet werden können. Die Europaratsempfehlung ihrerseits stützt sich weitgehend auf die von der Europäische Union (EU) im Jahr 2005 erlassene «Verordnung über den Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder zu anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden könnten» (EU-Anti-Folter-Verordnung)1.
Der Gesetzesentwurf verbietet den Handel mit Gütern, die nur zum Zweck der Todesstrafe oder der Folter verwendet werden können, unterstellt Güter, welche auch anderweitig zum Einsatz kommen, einer Bewilligungspflicht und regelt den Handel mit Arzneimitteln, die für die Vollstreckung der Todesstrafe verwendet werden. Was den Handel mit Arzneimitteln betrifft, sollen die entsprechenden Bestimmungen aus dem Heilmittelgesetz (HMG, SR 812.21) ins neue Gesetz überführt werden.
Die Kantone, die Konferenz der Kantonsregierungen, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft sowie weitere interessierte Kreise wurden direkt angeschrieben. Insgesamt wurden 67 interessierte Behörden und Organisationen um ihre Stellungnahme gebeten.
2 Zusammenfassung der Ergebnisse der Vernehmlassung
Bis zum Ablauf des Vernehmlassungsverfahrens gingen beim WBF 45 Stellungnahmen ein. Die Mehrheit der befragten Kantone und Interessengruppen unterstützen den Gesetzesentwurf, mehrere brachten Änderungs- und Ergänzungsvorschläge vor. Zwei Interessensgruppen lehnen die Vorlage ab.
befürwor- befürwor- ablehnend enthaltend Total tend tend (mit
Anmerkun-
gen, bzw.
gen)
Änderungsvorschlä- Kantonsregierungen 11 11 / 325
Politische Parteien 2 3 / 16
Gemeinden, Städte / / / /0
und Berggebiete Wirtschaft 1 2 / /3
Weitere interes- 1 7 2 /10
sierte Kreise Bürgerinnen und / 1 / /1
Bürger Total 16 23 2 445
1 Verordnung (EU) 2019/125 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Januar 2019 über den Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder zu anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden könnten, ABl. L30 vom 31.1.2019, S. 1.