Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/50: Bundesgesetz über den Handel mit Foltergütern (Foltergütergesetz, FGG) · 10 Seiten
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Ergänzungsvorschläge betreffen insbesondere die folgenden Punkte:
Gesetzliche Ausnahme für Polizeibehörden
Appenzell Ausserrhoden und Solothurn sowie die Konferenz der Kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten der Schweiz fordern in ihren Stellungnahmen, das Erbringen von technischer Hilfe im Zusammenhang mit Gütern, die auch zur Folter verwendet werden können, explizit von der Bewilligungspflicht auszunehmen, wenn diese zugunsten einer Strafverfolgungsbehörde erbracht wird. Sie verweisen dabei auf Artikel 15, Absatz 3, Buchstabe b EU-Anti-Folter-Verordnung, die eine solche Ausnahme für die Teilnahme militärischen oder zivilen Personals an einer Friedenssicherungsmassnahme oder Krisenmanagementoperation der EU oder der Vereinten Nationen vorsieht. Die Ausnahme in der EU gilt auch für die Teilnahme an einer Operation, die auf der Grundlage eines Abkommens zwischen EU-Mitgliedstaaten und Drittländern im Bereich der Verteidigung durchgeführt wird.
Es wurde darauf hingewiesen, dass gewisse von der Polizei verwendete Güter für polizeilich begleitete Rückführungen unter das neue Gesetz fielen und damit bewilligungspflichtig würden. Eine Ausnahme wird mit dem Hinweis auf die Erwägung 26 der EU-Anti-Folter-Verordnung begründet, wonach Ausnahmen von der Ausfuhrkontrolle gemacht werden können, damit die Arbeit der Polizeikräfte nicht behindert wird. Es wird beantragt, grenzüberschreitende Einsätze von Polizeikräften explizit vom Anwendungsbereich des neuen Gesetzes auszunehmen.
Gesetzliche Ausnahme für den Erotikbereich
Die Konferenz der Kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten der Schweiz, Appenzell Ausserrhoden und Solothurn sind der Ansicht, dass die Anhänge II und III der EU-Anti-Folter-Verordnung auch Güter erfassen, die im Erotikbereich zum Einsatz kommen. Es sei daher eine Ausnahme von einer allfälligen Bewilligungspflicht dieser Güter zu prüfen.
Güterlisten
Economiesuisse, scienceindustries und Swissmem sind der Ansicht, dass die Güterlisten eng zu fassen seien und eine abschliessende Aufzählung enthalten müssten.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund warnt davor, eine weniger umfassende Liste als diejenige der EU festzulegen. Insbesondere sollten Ausrüstungen von Strafverfolgungsbehörden wie Gummigeschosse, Tränengaswerfer oder auch konventionelle Schlagstöcke nur mit Bewilligung ausgeführt werden dürfen. GRÜNE Schweiz würde es begrüssen, wenn die Güterlisten nicht auf Verordnungsstufe, sondern im Gesetz verankert wären. Amnesty International macht konkrete Vorschläge für Güterlisten, die in Zusammenarbeit mit der Omega Research Foundation erarbeitet worden sind. EVP und Aktion der Christen für eine Welt frei von Folter und Todesstrafe laden den Bundesrat ein, den Ermessensspielraum der Schweiz zu nutzen und dem Parlament vorzuschlagen, über den aktuellen Inhalt der Güterlisten der Europaratsempfehlung und der EU-Anti-Folter-Verordnung hinauszugehen und elektronische Spionagewerkzeuge (Hardware und Software) zu untersagen, die es Akteuren, die gegen das Folterverbot verstossen, ermöglichen würden, Informationen oder andere Daten von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger zu extrahieren. Ebenfalls in die Liste aufzunehmen wären Kontakt-Elektroschockwaffen, Gefängnishauben und Stirnbänder sowie mit Gurten versehene Stühle, Bretter und Betten für Strafverfolgungszwecke.
Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter, Amnesty International und die Demokratischen Jurist*innen Schweiz schlagen vor, eine Verpflichtung zur regelmässigen Überprüfung und Anpassung der Güterlisten auf Gesetzesstufe zu verankern. EVP