Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/50: Bundesgesetz über den Handel mit Foltergütern (Foltergütergesetz, FGG) · 10 Seiten
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setzesentwurf weitgehend an der Europaratsempfehlung orientiert, bedauert aber gleichzeitig, dass nicht die Gelegenheit ergriffen werden solle, ein strengeres Gesetz zur Prävention von Folter durch das Verbot oder die Kontrolle von Foltergütern zu erlassen. Auch Amnesty International zweifelt daran, dass der aktuelle Gesetzesentwurf dazu führen werde, dass die Verfügbarkeit von Gütern, die zur Folter verwendet werden können, wirksam eingeschränkt werden könne. Die Demokratischen Jurist*innen Schweiz ihrerseits schlagen Anpassungen vor, die über den Gesetzesentwurf hinausgehen.
Eine Bürgerin schliesslich regt an, dass der Anwendungsbereich des Foltergütergesetzes auf Tiere ausgeweitet und das Verbot von Tierversuchen und Forschung an Tieren im neuen Gesetz verankert werden. Das Gesetz solle sodann auch für Schweizer Vertretungen und Firmen im Ausland gelten. Die Schweiz sollte sich im Ausland für strengere Vorschriften gegen Folter, Foltergüter und entsprechende Forschung einsetzen.
6 Bemerkungen zu einzelnen Bestimmungen
Titel des neuen Bundesgesetzes
St. Gallen und Waadt regen eine Anpassung des Erlasstitels von «Bundesgesetz über den Handel mit Foltergütern» zu «Bundesgesetz gegen den Handel mit Foltergütern» an. Auch die EVP und die Aktion der Christen für eine Welt frei von Folter und Todesstrafe schlagen einen geänderten Titel vor.
Gesetzeszweck
Amnesty International und die Demokratischen Jurist*innen Schweiz schlagen vor, den Geltungsbereich des Gesetzes auf das Verbot der Herstellung und Finanzierung von Foltergütern auszudehnen. Darüber hinaus sind Amnesty International und die Demokratischen Jurist*innen Schweiz der Meinung, dass die Vernichtung vorhandener Bestände von Foltergütern in das Gesetz aufgenommen werden sollte.
Unterstellung von Gütern durch den Bundesrat
Die FDP. Die Liberalen, Economiesuisse und Swissmem beantragen, im Gesetz festzuschreiben, dass der Entscheid des Bundesrates, welche Güter dem Gesetz zu unterstellen sind, abschliessend zu treffen sei. Die EVP und die Aktion der Christen für eine Welt frei von Folter und Todesstrafe empfehlen dem Bundesrat, sich bei seinem Entscheid nicht nur an den Gesetzgebungen der Mitgliedstaaten des Europarates, welche dessen Empfehlung umsetzen, zu orientieren, sondern auch auf die Berichte der einschlägigen internationalen Gremien sowie der künftigen nationalen Menschenrechtsinstitution, der NKVF und der Zivilgesellschaft abzustellen.
Definitionen Foltergüter
Da eine Legaldefinition von Folter fehlt, regen Amnesty International und die Demokratischen Jurist*innen Schweiz an, den Begriff «Folter» auf Basis internationaler Abkommen zu definieren. Amnesty International und die Demokratischen Jurist*innen Schweiz empfehlen ausserdem, den Begriff «andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung» zu definieren. Um Missverständnissen vorzubeugen, schlagen Amnesty International und die Demokratischen Jurist*innen Schweiz sodann vor, den Begriff «Foltergüter» durch einen Begriff zu ersetzen, der sich nicht ausschliesslich auf einen der geächteten Verwendungszwecke (Folter) bezieht. Economiesuisse und scienceindustries sind ihrerseits der Auffassung, dass die Formulierung «andere praktische Verwendungen» zu weit gefasst sei.
Güter, die auch zur Folter verwendet werden können
Nach Ansicht von Waadt und Swissmem ist die Definition zu offen formuliert und lässt daher