Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/50: Bundesgesetz über den Handel mit Foltergütern (Foltergütergesetz, FGG) · 10 Seiten
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Verordnung erfülle. Ausserdem seien die im Gesetzesentwurf vorgesehenen Sanktionen verhältnismässig.
GRÜNE Schweiz stimmt der Vorlage zwar zu, bedauert es aber gleichzeitig, dass der Bundesrat einen minimalistischen Gesetzesentwurf mit begrenzten Ressourcen zur Umsetzung vorgelegt habe. Die Schweiz solle in diesem Bereich eine Vorbildfunktion einnehmen und sich nicht darauf beschränken, die Standards der EU zu übernehmen. Es stelle sich die Frage, ob die verfügbaren Ressourcen ausreichten, um eine umfassende und sorgfältige Arbeit zu leisten. Auch wird die Frage aufgeworfen, ob die zuständige Behörde über die notwendigen Mittel verfüge, um mit den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten des Europarats zusammenzuarbeiten und Daten auszutauschen. Während die enge Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten des Europarats zu begrüssen sei, sei auf eine Zusammenarbeit mit jenen Mitgliedstaaten zu verzichten, die wie Aserbaidschan oder die Türkei Folter systematisch anwendeten. Die Schweiz solle ausserdem beantragen, in die Anti-Folter-Koordinierungsgruppe der EU aufgenommen zu werden und die EU-Kommission sei automatisch über jede Entscheidung der zuständigen Schweizer Behörde zu informieren.
Die FDP. Die Liberalen unterstützt die Zielsetzung der Gesetzesvorlage, die auf die Europaratsempfehlung aufbaue, sowie die Vorlage selbst. Es wird allerdings gefordert, dass der administrative Aufwand für die exportierenden Firmen mit der Errichtung einer einzigen Anlaufstelle bei der zuständigen Behörde so gering wie möglich zu halten sei.
Die SVP will sich einer abschliessenden Beurteilung enthalten, bis der Gesetzentwurf überarbeitet sei. Zusätzlich zu Datenschutzbedenken wird festgehalten, dass eine Verbotsumgehung durch eine faktische Wiederausfuhr ins Ausland nicht ausgeschlossen werden könne. Sodann werden mehr Informationen darüber gefordert, wie ein Verstoss im Ausland geahndet werden könne und wie mit fehlbaren staatlichen Akteuren umzugehen sei.
5 Ergebnis der Vernehmlassung bei interessierten Kreisen
Von den insgesamt 14 eingegangenen Stellungnahmen sprechen sich zwei gegen die Vorlage aus. Die übrigen unterstützen zwar den Gesetzesentwurf, bringen aber Änderungsvorschläge vor.
Swissmem und scienceindustries sehen keinen Bedarf für die Schaffung eines neuen Gesetzes. scienceindustries ist der Ansicht, dass mit der Güterkontrollverordnung (GKV, SR 946.202.1), der Arzneimittel-Bewilligungsverordnung (AMBV, SR 812.212.1) und der Betäubungsmittelverzeichnisverordnung (BetmVV-EDI, SR 812.121.11) der Europaratsempfehlung bereits entsprochen werde. Die Aufnahme entsprechender Güter in eine neue Gesetzgebung mit entsprechenden Verpflichtungen seitens der Unternehmen führe zu unnötigen Doppelspurigkeit und Unsicherheiten betreffend Bewilligungsbehörden und Bewilligungsprozessen. Economiesuisse begrüsst zwar die Zielsetzung des Entwurfs eines Foltergütergesetzes, hegt aber Vorbehalte bezüglich dessen Ausgestaltung.
Die Orientierung des Gesetzesentwurfes an der entsprechenden EU-Richtlinie wird vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund unterstützt, damit die Schweiz nicht als Umgehungsort benutzt werde. Der Schweizerische Gewerbeverband und die Schweizerische Vereinigung Städtischer Polizeichefs unterstützen die Vorlage ebenso wie die Aktion der Christen für eine Welt frei von Folter und Todesstrafe, welche darauf hinweist, dass diese die Anforderungen sowohl der Europaratsempfehlung als auch der EU-Anti-Folter-Verordnung erfülle. Die im Gesetzesentwurf vorgesehenen Sanktionen seien verhältnismässig und abschreckend.
Der Inhalt des Gesetzesentwurfes geht allerdings nicht für alle weit genug: Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) wertet es zwar einerseits positiv, dass sich der Ge-