Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/50: Bundesgesetz über den Handel mit Foltergütern (Foltergütergesetz, FGG) · 10 Seiten
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und Aktion der Christen für eine Welt frei von Folter und Todesstrafe plädieren dafür, dass die Güterlisten mindestens alle zwei Jahre einer Überprüfung zu unterziehen seien.
Schaffung einer beratenden Expertenkommission
GRÜNE Schweiz, Amnesty International und die Demokratischen Jurist*innen Schweiz beantragen die Schaffung einer beratenden Expertenkommission. Aufgabe dieser Kommission wäre es, die zuständigen Behörden bei der Überprüfung der Aktualität der Güterlisten zu unterstützen sowie Informationen und Einschätzungen zur Beurteilung von bewilligungspflichtigen Geschäften bereitzustellen. Darüber hinaus sieht GRÜNE Schweiz die Kommission als verantwortlich für die Überwachung der Umsetzung des FGG mit der Kompetenz, die zuständige Behörde zu den erteilten Genehmigungen zu befragen. Die Zuständigkeit könnte nach Ansicht von GRÜNE Schweiz der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter übertragen werden, sofern angemessene Mittel zur Verfügung gestellt würden.
Dokumentation
Amnesty International und die Demokratischen Jurist*innen Schweiz sind der Ansicht, dass alle relevanten Vorgänge zu unter dem Gesetz bewilligungspflichtigen und verbotenen Aktivitäten dokumentiert und mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden sollten. Die von den zuständigen Behörden zu dokumentierenden Informationen sollen Anzahl, Wert, Art und Typ der betreffenden Güter sowie die erteilten und verweigerten Genehmigungen und dazugehörigen Bewertungen der Bewilligungsvoraussetzungen umfassen. Auch EVP und Aktion der Christen für eine Welt frei von Folter und Todesstrafe sind der Ansicht, dass der Zeitraum, in dem die Daten vor ihrer Löschung aufbewahrt werden müssen, gesetzlich zu verankern sei.
3 Ergebnis der Vernehmlassung bei den Kantonen
Glarus, Graubünden und Neuenburg enthielten sich einer Stellungnahme.
Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Fribourg, Genf, Luzern, Obwalden, Nidwalden, Schaffhausen, Schwyz, Solothurn, St. Gallen, Tessin, Thurgau, Uri, Waadt, Wallis, Zug und Zürich sind mit dem Gesetzesentwurf im Grundsatz einverstanden. Einige dieser Kantone begrüssen ausdrücklich, dass dieser Entwurf zur Einhaltung der Menschenrechte beitrage und die seit Jahren bestehende Lücke zwischen der Schweizer und der EU-Gesetzgebung schliesse.
Bern begrüsst, dass die Kontrollbehörde sowie die Strafverfolgung auf Stufe Bund angesiedelt werden sollen und würde es begrüssen, wenn sich die Kantone im Rahmen eines Konsultationsverfahrens zur Festlegung der Güterlisten äussern könnten. Waadt ersucht um eine Präzisierung, wie das Risiko der Verwendung von Gütern zu Folterzwecken in der Praxis nachgewiesen werden solle.
4 Ergebnis der Vernehmlassung bei den Parteien
Sechs Parteien äusserten sich zur Gesetzesvorlage. Die Mehrheit dieser Parteien ist mit der Vorlage im Grundsatz einverstanden. Vier Parteien brachten Änderungs- und Ergänzungsvorschläge vor.
Die Mitte und die SP sind mit der Vorlage einverstanden. Die EVP begrüsst die Vorlage ebenfalls, da das Gesetz die Anforderungen der Europaratsempfehlung sowie der EU-Anti-Folter-