Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/52: Änderung des Urheberrechtsgesetzes (URG) · 44 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 11Fedlex · Ergebnisbericht

SP geht in ihrer Stellungnahme auf die Entkoppelung der Werbeeinnahmen von journalistischen Inhalten ein. Global agierende Plattformen hätten sich einen dominierenden Anteil am Werbebudgetmarkt gesichert. Sie stimulierten die Online-Aktivitäten der Nutzerinnen und Nutzer, unter anderem durch die Anzeige journalistischer Inhalte, und nutzten die auf diese Weise generierten Daten zur Mustererkennung. Die daran anschliessenden Sortier- und Adressierungspraktiken liessen sich gezielt für personalisierte Werbestrategien einsetzen. Erhöhtes Datenaufkommen steigere ihre Präzision. Die Medienunternehmen würden zu den ersten Akteuren gehören, welche die Geschäftspraktiken der Plattformen zu spüren bekommen hätten, da diese ihre Erträge zu einem grossen Teil aus Werbung finanzieren würden. Ihre Anzeigeumsätze seien stetig zurückgegangen und die journalistischen Angebote würden ihr Geschäftsmodell verlieren. Mit dem Aufstieg der Plattformen seien aber nicht nur die Medienunternehmen als Institution unter Druck geraten, sondern auch ihr Produkt, der Journalismus selbst. Dass sich Werbeeinnahmen und journalistische Inhalte in der Schweiz fast gänzlich entkoppelt hätten, liege auch an den grossen Medienunternehmen. So würden die grossen Verlagskonzerne gemeinsam alle relevanten Plattformern für Job-, Immobilien- und Fahrzeuginserate sowie für Kleinanzeigen im Schweizer Internet betreiben. Diese Oligopol-Situation werde bedenkenlos ausgenutzt, um hohe Gewinnmargen zu erzielen. Dass nun genau diese grossen Verlagskonzerne, die nicht mehr Willens seien, mit den Einnahmen aus dem Anzeigengeschäft (wie früher) den Journalismus zu finanzieren, an vorderster Front Geld von den Online-Diensten verlangen würden, mache sie als Retterinnen des Qualitätsjournalismus wenig glaubwürdig. Gemäss Google beruht die Forderung, dass Anbieter die Medienunternehmen für die Anzeige von Snippets vergüten sollen, auf zwei Annahmen. Erstens: Die grossen Plattformen wie Google profitieren finanziell von den Leistungen der Medienunternehmen, ohne dass diese dafür angemessen entschädigt werden. Zweitens: Die Medienunternehmen sind mit der Digitalisierung und der Entwicklung neuer Online-Werbemodelle durch sinkende Werbeeinahmen seit Jahren finanziell unter Druck geraten. Google führt aus, dass die erste Annahme inhaltlich falsch sei und durch die ökonomische und juristische Literatur sowie durch die RFA widerlegt werde. Erstens schade das Anzeigen von Snippets den Medienunternehmen nicht. Im Gegenteil würden diese erheblich davon profitieren, dass ihre Snippets online angezeigt werden. Zweitens würden die Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft bereits heute erhebliche finanzielle Gewinne an die Presseverlage verteilen. Die zweite Annahme sei zwar teilweise richtig, rechtfertige aber nicht die Einführung eines Vergütungsanspruchs für Snippets. Spezifisch zum Wert von Snippets für Online-Plattformen verweist Google auf die Sistrix-Studie und hebt hervor, dass in der Schweiz nur 2,8 Prozent aller Suchanfragen bei Google tatsächlich einen Bezug zu journalistischen Veröffentlichungen hätten. Von diesen 2,8 Prozent seien lediglich 0,27 Prozent tatsächlich kommerziell relevant für Google, das heisst mit Werbeanzeigen verknüpft.

Bestritten ist nicht nur die Gewinnerwirtschaftung grosser Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft, sondern auch die Frage, ob ein regulierungsbedürftiges Marktversagen vorliegt. Die Aktion Medienfreiheit hält fest, dass Leistungsschutzrechte dann greifen würden, wenn ein Marktversagen ermittelt werde. Dies sei vorliegend nicht der Fall. Sie begründet ihre Einschätzung unter anderem mit dem Hinweis auf die RFA. Weshalb der Bund diese Erkenntnisse weitgehend ignoriere und am Vorentwurf festhalte, sei unverständlich. Die Aktion Medienfreiheit beruft sich in ihrer Stellungnahme ferner auf einen Beitrag von Reto M. Hilty, Florent Thouvenin und Cyrill P. Rigamonti, die bei einem exklusiven Verzicht auf ein Leistungsschutzrecht innerhalb von Europa ein neues Geschäftsfeld sehen. Nach Ansicht der Autoren würde das Interesse der Menschen in Europa an Informationen nicht abnehmen, nur weil sie diese nicht mehr uneingeschränkt finden könnten. Asut beruft sich auf die Feststellung der RFA, dass aus Sicht der Nutzerinnen und Nutzer Snippets keinen Ersatz für journalistische Inhalte darstellen würden. Snippets würden monetarisierbaren Traffic auf den Webseiten der Medienunternehmen generieren. Diese würden damit bereits heute eine geldwerte Vergütung durch die Verlinkung der journalistischen Inhalte erhalten. Bibliosuisse stützt sich ebenfalls auf die RFA und argumentiert wie folgt: «Medienunternehmen und Onlinedienste sind Konkurrenten bei der Akquise von Werbung, aber nicht bei Informationsinhalten». Bei der Berichterstattung der Geschäftsresultate der grossen Medienunternehmen der Schweiz werde deutlich, dass die Medienunternehmen den überwiegenden Teil ihrer Umsätze mit digitalen Dienstleistungen und nicht länger mit journalistischen Leistungen und Produkten im herkömmlichen Printbereich machen würden. Die Digitale Gesellschaft nimmt an, dass die Digitalisierung zu einer Entkoppelung von Werbeeinnahmen und journalistischen Inhalten geführt habe. Diese Entkoppelung sei in der Schweiz nicht zuletzt von den grossen Medienunternehmen selbst vorangetrieben worden. So würden die grossen Verlagskonzerne gemeinsam alle relevanten Plattformen für Job-, Immobilien- und Fahrzeuginserate sowie für Kleinanzeigen im Schweizer Internet betreiben. Vor der Digitalisierung seien die Einnahmen aus diesem Geschäft dazu genutzt worden, den Journalismus zu finanzieren. Dies nicht, weil sich die Medienunternehmen dem Journalismus verpflichtet gefühlt, sondern vielmehr, weil sie den Journalismus benötigt hätten, um ein Umfeld zu schaffen, in dem die Inserate verkauft werden konnten. Es seien nun genau diese grossen Verlagskonzerne, die zwar nicht mehr gewillt seien, mit den Einnahmen aus dem Anzeigengeschäft (wie früher) den Journalismus zu finanzieren, aber an vorderster Front Geld von den Online-