Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/52: Änderung des Urheberrechtsgesetzes (URG) · 44 Seiten
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Negative Auswirkungen auf Bestrebungen zur Medienförderung
Verschiedene Interessentinnen und Interessenten sind der Ansicht, dass der Vorentwurf negative Auswirkungen auf die politischen Bestrebungen zur Medienförderung haben könnte (GLP, DJS, DUN, Google, HotellerieSuisse, VMZ).
DJS halten fest, dass ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage aus medienpolitischen Überlegungen nicht hilfreich sei. Für die GLP ist unbestritten, dass es staatliche Massnahmen braucht, um den Qualitätsjournalismus zu erhalten. Die Einführung eines Leistungsschutzrechts lehnt sie aber aufgrund der Befürchtung ab, dass es die Diskussion anderer (effizienterer und zielgerichteterer) Massnamen über Jahre blockieren oder gänzlich verhindern könnte. Dies hätte zur Folge, dass die Erosion der Medienlandschaft und Medienvielfalt ungebremst voranschreiten würde. Google vertritt die Ansicht, dass die vorgeschlagene Revision rechtssystematisch und ordnungspolitisch falsch erscheine. Der Gesetzgeber würde damit die öffentliche Debatte umgehen, wie eine nachhaltige und effektive Medienförderung tatsächlich aussehen soll. Faktisch werde über das Urheberrecht eine rechtliche Grundlage für eine Subventionierung der Medienlandschaft geschaffen, welche im Grunde nur von Google und Meta geleistet werden soll. DUN und HotellerieSuisse halten es für falsch, die Medienförderung an globale Internetdienste wie Google «auszulagern» und sind überzeugt, dass die Medien auf andere Art unterstützt und der Qualitätsjournalismus auf andere Weise gefördert werden müsse. Für den VMZ ist der Vorschlag zur Lösung der Medienkrise ungeeignet. Die Debatte um das Leistungsschutzrecht verdränge massiv notwendige Reformen in Sachen Medienförderung und Plattformregulierung. Die Mehrheit der Branche verharre auf einem Vorschlag, der sich als Sackgasse entpuppen werde. Dabei seien konkrete, schnell umsetzbare Massnahmen für eine nachhaltige Medienfinanzierung von grösster Dringlichkeit.
Die Ergebnisse im Einzelnen
3.1 Zur Einführung eines Leistungsschutzrechts für journalistische Veröffentlichungen
Befürwortende Positionen
Eine befürwortende oder eher befürwortende Haltung nehmen die Kantone AG, AI, AR, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, SG, SH, SO, TG, TI, UR, VD, VS und ZG ein. Die Vorlage wird unterstützt von den Parteien FDP, GS und Mitte. Von den Gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete unterstützen der Gemeindeverband und der SAB die vorgeschlagene Revision des Urheberrechtsgesetzes. Von den Gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft unterstützen der SBV und der SGB den Vorentwurf. Von den weiteren Interessenten äussern sich die Folgenden befürwortend: ALESI, AROPI, ASW, Centre patronal, EMEK, fög, die Gewerkschaften SSM und Syndicom, IGEM, IRF, kf, KS, die Medienunternehmen und Journalisten- oder Medienverbände BZV, impressum, VSP, VSPF, MÉDIAS SUISSES, Stampa Svizzerra, VSM mit der privaten Schweizer Medienunternehmen sowie CH Media, Nau media, RRR, RSF, Südostschweiz TV, TX Group, und ferner die Post, PL, SIG, SRG SSR, Swisscopyright, Telesuisse und Wikimedia CH.
AG unterstützt die Revision im Bewusstsein, dass diverse Fragen offen bzw. zu klären sind, und nennt etwa mögliche Auswirkungen auf die Informationsfreiheit. FR nimmt die Gelegenheit wahr, den Bund auf die Bedeutung eines raschen Fortschreitens im Bereich der Medienförderung hinzuweisen, die den Bedürfnissen der Digitalisierung gerecht wird. TI unterstützt die Vorlage und verweist auf die Ausführungen von Swisscopyright. VS spricht sich für die Vorlage in ihrer Gesamtheit aus und macht keine spezifischen Anmerkungen zu den vorgeschlagenen Änderungen. ZG unterstützt die Vorlage, gibt aber zu bedenken, dass vor allem kleinere Medienunternehmen von der Reichweite der Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft profitieren würden und dies bei der Einführung eines Leistungsschutzrechts zu berücksichtigen sei. Die AROPI stellt dem Vorentwurf ein hervorragendes Zeugnis aus, befürchtet aber negative Auswirkungen in wirtschaftlicher Hinsicht, wenn die Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft ihr Angebot reduzieren. ASW sieht in der Vorlage potenzielle Vorteile für die Schweizer Werbewirtschaft. Das fög unterstützt die Vorlage «trotz gewisser Risiken». Die EMEK befürwortet eine stärkere Regulierung digitaler Plattformen. Kf erwartet, dass ein griffiges Leistungsschutzrecht zum Vorteil der Konsumentinnen und Konsumenten sei. KS verweist auf die Stellungnahmen des VSM und der SRG SSR. Die IGEM verweist auf die Stellungnahmen von KS, VSM und der SRG SSR. Der IRF unterstützt sowohl die Stellungnahme von Swisscopyright als auch jene seines Mitglieds SRG SSR. Nau media hält fest, dass der Bundesrat «ein absolut taugliches Gesetz» entworfen habe und verweist auf die Stellungnahme von Swisscopyright. Ringier hält