Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/59: Pa.Iv. Aktives Stimm- und Wahlrecht für 16-Jährige · 14 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 3Fedlex · Ergebnisbericht

Stimmrechtsalter 16 (Parlamentarische Initiative 19.415) – Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens

1 Ausgangslage

Das Vernehmlassungsverfahren betreffend die Einführung des aktiven Wahl- und Stimmrechts ab dem vollendeten 16. Altersjahr fand vom 12. September 2022 bis zum 16. Dezember 2022 statt. Die SPK-N lud die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete sowie der Wirtschaft und weitere interessierte Organisationen zur Stellungnahme ein.

Bis anhin stehen die politischen Rechte in Bundessachen allen Schweizerinnen und Schweizern zu, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und die nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind. Der Vorentwurf senkt das aktiven Wahl- und Stimmrechtsalters um zwei Jahre, indem er in Artikel 136 Absatz 1 BV die Altersgrenze von 18 auf 16 Altersjahre herabsetzt.

Als Trägerinnen und Träger von politischen Rechten in Bundessachen könnten Jugendliche, die das 16. Altersjahr zurückgelegt haben, so nicht nur das aktive Stimm- und Wahlrecht ausüben, sondern auch Volksinitiativen oder Referenden lancieren und unterzeichnen. Der Vorentwurf sieht dagegen nicht vor, die aktuell geltende Altersstufe für das Recht zu senken, sich wählen zu lassen; diese bleibt bei 18 Jahren (Art. 143 i.V.m. Art. 136 BV). Zur Umsetzung der betreffenden Unterscheidung bedarf die geltende Regelung über das passive Wahlrecht einer Präzisierung. Konkret muss Artikel 143 BV die Altersgrenze von 18 Jahren erwähnen. Um den Traditionsanschluss an den aktuellen Verfassungstext weitmöglichst zu wahren, behält der Vorentwurf den zweiten Satz von Artikel 136 Absatz 1 BV bei, wonach «alle die gleichen politischen Rechte und Pflichten haben». Der zweite Satz ist entsprechend in Verbindung mit Artikel 143 BV auszulegen.

Die geplante Verfassungsänderung würde die Zahl der wahl- und stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz um rund 2,4 Prozent erhöhen, was fast

129 000 Personen entspricht.

Im Rahmen der vorliegenden Vernehmlassung haben sich 25 Kantone, 6 politische Parteien und 20 Organisationen sowie weitere Teilnehmer geäussert. Insgesamt liegen dem vorliegenden Bericht 51 Stellungnahmen zugrunde. Zwei Organisationen (SAV; SGV) haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet. Schliesslich haben ein Kanton (ZH) sowie eine in der Bundesversammlung vertretene Partei (Grünliberale) an der Vernehmlassung nicht teilgenommen.

2 Überblick über den Bericht

Der vorliegende Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zeigt auf, ob der Vorentwurf positiv, negativ oder skeptisch aufgenommen wurde und ob Änderungsvorschläge gemacht wurden.

Im ersten Teil (Ziff. 3) findet sich eine Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen. Eine Liste der Teilnehmer, die sich zum Vorentwurf geäussert haben, ist in Ziff. 4 dargestellt. Für Einzelheiten wird auf den Originaltext der Stellungnahmen verwiesen1.

1 Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens unter www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen > 2022 > EJPD