Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/59: Pa.Iv. Aktives Stimm- und Wahlrecht für 16-Jährige · 14 Seiten

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Stimmrechtsalter 16 (Parlamentarische Initiative 19.415) – Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens

Übersicht

Am 21. März 2019 reichte Nationalrätin Sibel Arslan (Grüne Fraktion/BS) eine parlamentarische Initiative ein, die Folgendes verlangt: Artikel 136 der Bundesverfassung (BV) sei dahingehend zu ändern, dass alle Schweizerinnen und Schweizer das aktive Wahl- und Stimmrecht haben, die das 16. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht entmündigt sind. Am

28. Mai 2020 beschloss die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N), der Initiative keine Folge zu geben. Dagegen hiess der Nationalrat den Vorstoss am 10. September 2020 gut. Die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S) stimmte diesem Entscheid am 1. Februar 2021 zu. Am 15. April 2021 nahm die SPK-N von der Position des Nationalrates Kenntnis, beantragte aber am 5. Dezember 2021 von Neuem, der Initiative keine Folge zu leisten. Der Nationalrat hielt indessen am 16. März 2022 an seinem ursprünglichen Beschluss fest. An ihrer Sitzung vom 1. September 2022 beschloss die SPK-N schliesslich, auf die Initiative einzutreten und den Vorentwurf in die Vernehmlassung zu schicken.

Am 12. September 2022 eröffnete die SPK-N die Vernehmlassung zum Vorentwurf. Bei Ablauf der Vernehmlassungsfrist am 16. Dezember 2022 waren 53 Stellungnahmen eingegangen. Sieben Kantone, die Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SP), die GRÜNE Schweiz (die Grünen), Ensemble à gauche (EàG) und 17 interessierte Verbände und Organisationen, darunter insbesondere der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) und mehrere jugendpolitische Bewegungen, befürworten den Vorentwurf. 15 Kantone, die Schweizerische Volkspartei (SVP), die FDP.Die Liberalen (FDP), die Mitte, der Schweizerische Gewerbeverband (SGV), das Centre patronal (CP) und eine Privatperson (A.S.) lehnen die Vorlage ab. Die Kantone GE, FR und UR gaben Stellungnahmen ab, ohne für oder gegen die Initiative Position zu beziehen. Der Kanton ZH nahm an der Vernehmlassung nicht teil.

Auf Seiten der Gegnerinnen und Gegner des Vorentwurfs hält es eine Mehrheit für problematisch und wenig kohärent, wenn Personen das aktive Wahl- und Stimmrecht gewährt würde, die zwar das 16. Altersjahr zurückgelegt haben, aber zivilrechtlich noch nicht volljährig sind. Eine Mehrheit ist ausserdem der Ansicht, dass unterschiedliche Altersstufen beim aktiven und passiven Wahlrecht weder sinnvoll noch logisch seien. Während Befürworterinnen und Befürworter der Initiative überzeugt sind, dass das Recht, früher an Abstimmungen teilzunehmen, das politische Engagement fördere, weist die Gegnerschaft darauf hin, dass Jugendlichen bereits heute bestimmte Instrumente zur Verfügung stünden oder dass zusätzliche Instrumente eingeführt werden könnten, die Änderungen der vorliegenden Art überflüssig machen würden. Weiter betonen viele Gegnerinnen und Gegner, dass auf kantonaler Ebene mehrere Versuche, das aktive Wahl- und Stimmrechtsalter auf 16 Jahre zu senken, gescheitert seien. Dies zeige, dass die Kantone bzw. die Bevölkerung dagegen seien. Im Übrigen argumentieren einige, dass Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren nicht über die nötige Reife verfügen, um die politische Verantwortung wahrzunehmen, die sich aus dem aktiven Wahl- und Stimmrecht ergibt. Schliesslich äussern sich viele kritisch in Bezug auf die praktische Umsetzung der Initiative, konkret über die Kosten, welche die unterschiedliche Ausgestaltung der Voraussetzungen für das kommunale, kantonale und eidgenössische Wahl- und Stimmrecht mit sich bringen könnte.