Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/59: Pa.Iv. Aktives Stimm- und Wahlrecht für 16-Jährige · 14 Seiten

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Stimmrechtsalter 16 (Parlamentarische Initiative 19.415) – Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens

Die Mitte, die FDP und die SVP weisen darauf hin, dass ähnliche Versuche, das aktive Wahl- und Stimmrecht auf kantonaler Ebene einzuführen, mit Ausnahme vom Kanton GL gescheitert sind. Für die SVP ist das Glarner System mit der Landsgemeinde nur schwer vergleichbar mit den eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen. Dies spreche gegen die Einführung des aktiven Wahl- und Stimmrechts ab dem vollendeten 16. Altersjahr auf Bundesebene. Die SVP befürchtet zudem hohe Kosten für den Fall, dass die Initiative durchkommt und damit eine uneinheitliche Rechtslage in Bezug auf die Ausübung bestimmter politischer Rechte auf nationaler und kantonaler Ebene geschaffen werde. Die FDP ist ebenfalls der Ansicht, dass eine solche Situation wenig Sinn mache.

Darüber hinaus betont die FDP, dass es bereits Massnahmen und Mittel gebe, um das politische Engagement von Jugendlichen zu stärken.

Die SVP ist der Ansicht, dass nicht das Interesse an der Politik die Gewährung bestimmter politischer Rechte legitimieren sollte, sondern eine Reihe von Gesetzen und Normen, auf denen der Rechtsstaat gründe. Die SVP fügt ergänzend an, dass das aktive Wahl- und Stimmrecht ab dem vollendeten 16. Altersjahr zu einem Verlust der Glaubwürdigkeit der Gesetze und damit zu einer Beeinträchtigung der direkten Demokratie führen würde. Schliesslich anerkennt die SVP, dass durch politische Bildung die Ausübung des aktiven Wahl- und Stimmrechts gefördert werden könne. Sie ist jedoch der Ansicht, dass das Wahl- und Stimmrecht nicht dazu da sei, die politische Bildung zu fördern.

Sonstige Bemerkungen

EàG schlägt vor, Artikel 136 Absatz 1 BV dahingehend zu ändern, dass auch Personen mit einer psychischen Erkrankung sowie Personen mit einer Niederlassungsbewilligung miteinzubeziehen seien. Diese Änderung zielt darauf ab, die Anzahl der an der Entscheidungsfindung beteiligten Personen zu erhöhen und somit die Demokratie zu stärken. Die SP spricht sich ebenfalls für eine Ausweitung des Wahl- und Stimmrechts auf in der Schweiz wohnhafte Ausländer aus.

EàG regt zudem an, auf eine Änderung von Artikel 143 BV zu verzichten. Dies im Hinblick darauf, das passive Wahlrecht ebenfalls auf 16 Altersjahre zu senken.

3.3 Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft Zustimmende Stellungnahmen

Nach Ansicht des SGB und des KV Schweiz ermöglicht die vorliegende Initiative, die Beteiligung und das Engagement von Jugendlichen an der Politik zu fördern. Für den SGB geht mit der Erweiterung der Wähler- und Stimmbürgerschaft eine Stärkung der Demokratie einher. Der SGB weist zudem darauf hin, dass sich der Kreis der Stimmbürgerschaft im Laufe des

20. Jahrhunderts erweitert habe und dieser Trend Ausdruck der gesellschaftlichen Entwicklung sei.

Darüber hinaus sind der SGB und der KV Schweiz der Ansicht, dass die Senkung des Alters für das aktive Wahl- und Stimmrecht auf 16 Jahre den Vorteil habe, das Medianalter der Wähler- und Stimmbürgerschaft etwas zu senken respektive in einem gewissen Masse auszugleichen. Dies ist insofern von Bedeutung, als die Entscheidungen, die das Volk bei Abstimmungen treffe, die Zukunft der Jugendliche besonders betreffen und berühren (Klimapolitik, Altersvorsorge usw.). Der KV Schweiz betont zudem, dass Jugendliche zwischen 16 und 17 Jahren interessiert daran seien, sich politisch zu engagieren.