Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/59: Pa.Iv. Aktives Stimm- und Wahlrecht für 16-Jährige · 14 Seiten

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Stimmrechtsalter 16 (Parlamentarische Initiative 19.415) – Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens

3 Wichtigste Ergebnisse

3.1 Kantone Zustimmende Stellungnahmen

Die Kantone AR, BE, BS, GL, JU, GR und SO befürworten die vorliegende Initiative. AR, GL, JU, SO stehen ausdrücklich hinter dem Vorschlag, die Artikel 136 und 143 BV dahingehend zu ändern, dass das Alter für die Ausübung der politischen Rechte auf 16 Jahre gesenkt wird, während das passive Wahlrecht bei 18 Jahren bleibt. JU und SO setzen sich ausdrücklich für diese Unterscheidung ein. BE, BS und GR möchten, dass das Projekt fortschreitet und eine Diskussion auf nationaler Ebene erfolgt.

In den Kantonen AR, BS, GR laufen derzeit Projekte zur Senkung des Alters für das Wahl- und Stimmrecht auf 16 Jahre auf kantonaler Ebene. Diese Kantone unterstützen eine solche Initiative deshalb auch auf Bundesebene. BE, BS und JU sind der Ansicht, dass trotz der erfolglosen Versuche zur Senkung des Alters für das aktive Wahl- und Stimmrecht auf 16 Jahre bei früheren kantonalen Abstimmungen eine Diskussion auf Bundesebene geprüft werden sollte. GR schliesst sich dieser Meinung an. Der Kanton GL ist der einzige Kanton, der das Wahl- und Stimmrecht ab dem vollendeten 16. Altersjahr auf kantonaler und kommunaler Ebene eingeführt hat. Bisherige Erfahrungen damit beurteilt er grundsätzlich als positiv.

Die Kantone AR, GL, GR, JU und SO heben als positiven Punkt hervor, dass sich mit einer Senkung des Alters für das aktive Wahl- und Stimmrecht auf 16 Jahre die Beteilung von Jugendlichen an der Politik fördern lasse. AR, GL, GR, SO führen ergänzend aus, dass Jugendliche an Politik interessiert seien und die erforderlichen Fähigkeiten dazu hätten. Die Kantone GL und SO argumentieren, dass eine höhere Beteiligung die Demokratie stärken werde. Weiter betonen die Kantone GL, JU und SO, dass die geplanten Verfassungsänderungen das Durchschnittsalter der Wählerschaft etwas senken respektive ausgleichen würde. Für AR und GL sind die Änderungen auch deshalb gerechtfertigt, weil aktuelle politische Entscheidungen einen grösseren Einfluss auf die Zukunft der Jugendlichen haben. Schliesslich wird laut GL und JU die frühere Ausübung des aktiven Wahl- und Stimmrechts auch die politische Bildung verbessern und festigen.

JU weist sodann darauf hin, dass Jugendliche ab 16 Jahren bereits Verantwortung in ihrem Beruf oder in einem Verein übernehmen würden. Sie seien berechtigt, über das Einkommen aus ihrer Tätigkeit frei zu verfügen und müssten sich zudem für unerlaubtes Verhalten verantworten.

Im Übrigen anerkennt der Kanton GR, dass ein politischer Wille zur Umsetzung dieser Initiative bestehe, der sich insbesondere in den zahlreichen Diskussionen auf kantonaler Ebene zum Thema zeige und auch durch die Unterstützung im Nationalrat und in der SPK-S zum Ausdruck gebracht worden sei. Nicht zuletzt aus diesem Grund möchte er sich der Initiative nicht verweigern.

Ablehnende Stellungnahmen

Die Kantone AG, AI, BL, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SZ, TG, TI, VD, VS und ZG lehnen die

vorliegende Initiative ab. Im Allgemeinen anerkennen sie jedoch, dass es wichtig sei, dass sich junge Menschen für die Politik interessieren und sich daran beteiligen.

Die Mehrheit der Gegner (AG, LU, OW, SG, SH, SZ, TG, TI, VD, VS, ZG) erachtet es als problematisch, wenn Jugendlichen das aktive Wahl- und Stimmrecht bereits mit 16 Jahren