Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/59: Pa.Iv. Aktives Stimm- und Wahlrecht für 16-Jährige · 14 Seiten
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Stimmrechtsalter 16 (Parlamentarische Initiative 19.415) – Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens
gewährt würde, während sie die zivilrechtliche Volljährigkeit erst mit 18 Jahren erreichen. In diesem Sinne argumentieren AI, NW, OW, SH, TG, TI, VS und ZG, dass Rechte und Pflichten, z. B. aus zivil- und strafrechtlicher Haftung sowie Bürgerpflichten, ausgewogen sein müssen und dass eine solche Unterscheidung daher nicht gerechtfertigt sei. In diesem Zusammenhang hält es ZG für widersprüchlich, wenn der Gesellschaft Entscheidungen von minderjährigen Personen zugemutet würden, während man die Jugendlichen selbst von den Konsequenzen ihrer Entscheide weitgehend zu schützen versucht (TG teilt diese Ansicht). OW befürchtet die Entstehung von «zwei verschiedenen Klassen von Aktivbürgern».
Die Kantone AG, AI, SG, SZ, TG, VD und VS sind der Ansicht, dass das aktive und passive Wahlrecht eine Einheit bilden und es unlogisch erscheine, sie voneinander zu trennen. TG und VS sprechen von der Schaffung von Bürgerinnen und Bürger zweiter Klasse. TG befürchtet zudem, dass die Umsetzung komplex sei und mittel- bis langfristig zu einem faktischen Eingriff in die Autonomie der Kantone und Gemeinden führen könnte.
Die Kantone LU, SG, SH, SZ, TG, TI und VD weisen darauf hin, dass es bereits zahlreiche Möglichkeiten gebe, das politische Engagement von Jugendlichen zu stärken. Genannt werden insbesondere die Begleitung durch Familie und Schule, das Petitionsrecht, das kommunale Wahl- und Stimmrecht, die Jungparteien und das Jugendparlament. Gemäss Kanton ZG ist nicht einzusehen, weshalb Jugendliche, die mit 16 Jahren politisch interessiert seien, dies mit 18 Jahren nicht mehr sein sollen.
Zahlreiche Kantone geben zu bedenken, dass in jüngerer Vergangenheit identische Vorstösse bei ihnen gescheitert seien, zum Teil sogar mehrfach – konkret: AG, BL, LU, NE, SG, SH, TG, VD. Die Kantone NE, NW, OW, SG, SH, SZ, TG, TI, VS nennen auch andere Kantone, die mit der Einführung des Wahl- und Stimmrechts ab dem vollendeten 16. Altersjahr in ihrer Gesetzgebung gescheitert seien. Die Regierung von NE führt deshalb aus, dass sie angesichts dieses ungünstigen Umfelds die Initiative nicht unterstützen könne. Für NW und VS ist es notwendig, die politische Entwicklung des vorliegenden Themas in den Kantonen zu verfolgen und ein solches Projekt reifen zu lassen, bevor es auf Bundesebene umgesetzt wird.
Die Kantone BL, FR, OW, SG, SH und TG bemängeln eine daraus entstehende Uneinheitlichkeit, wenn das aktive Wahl- und Stimmrecht auf Bundesebene ab dem vollendeten 16. Altersjahr gewährt, auf kantonaler Ebene jedoch bei 18 Jahren belassen würde. BL, OW, SG und TG sind der Ansicht, dass dies zu Schwierigkeiten führen würde und erhebliche Auswirkungen hätte, insbesondere bezüglich Kosten und Zeitaufwand. SG fügt ergänzend an, dass ein erhöhtes Fehlerrisiko beim Prozess des Versands des Stimmmaterials entstünde. BL und TG befürchten Rechtsunsicherheit. TG befürchtet zudem, dass die Autonomie der Kantone künftig indirekt beeinträchtigt wird.
SH, SZ, TI und ZG sind der Ansicht, dass Jugendliche zwischen 16 und 17 Jahren im Durchschnitt nicht die nötige Reife besitzen, um die mit dem aktiven Wahl- und Stimmrecht einhergehende politische Verantwortung zu übernehmen und so Entscheidungen auf nationaler Ebene zu beeinflussen. SZ merkt an, dass es mit der Digitalisierung und der zunehmenden Informationsflut noch schwieriger geworden sei, «Fake News» zu erkennen. Im Gegensatz dazu sind AG, NW und ZG der Meinung, dass junge Menschen in der Lage seien, das Wahl- und Stimmrecht sachgerecht auszuüben.
Gemäss OW tangieren die bei Abstimmungen getroffenen Entscheidungen alle Altersgruppen der Bevölkerung. Entscheidungen, welche die Jugendlichen stärker betreffen, wie z. B. Klimaschutzfragen, können laufend einer Überprüfung unterzogen werden. In diesem Sinne