Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/59: Pa.Iv. Aktives Stimm- und Wahlrecht für 16-Jährige · 14 Seiten

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Stimmrechtsalter 16 (Parlamentarische Initiative 19.415) – Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens

und Stimmrecht ab 16 Jahren würde diese Beteiligung anerkennen und fördern. Pro Juventute schliesst sich dieser Meinung an und fügt hinzu, dass dadurch ein gewisses bürgerliches Verantwortungsbewusstsein gefördert werde.

Der AFAJ, die Jugendsession, das JUPABE, der Junge Rat Basel-Stadt, die Jubla, NCBI, das Netzwerk Kinderrechte Schweiz, die Pfadibewegung Schweiz, die SAJV, Sexuelle

Gesundheit Schweiz, Pro Juventute und UNICEF sind zudem der Ansicht, dass eine Senkung das Alters für das aktive Wahl- und Stimmrecht auf 16 Jahre die Demokratie stärke; namentlich werde dadurch laut der EKKJ und der SAJV eine höhere Legitimation politischer Entscheidungen ermöglicht.

Die vorgenannten Organisationen und die Junge Mitte argumentieren ausserdem, dass aus demografischer Sicht die vorgeschlagenen Änderungen das Medianalter der Wählerschaft bis zu einem gewissen Grad senken könnten. Für die EKKJ, die Junge Mitte, Sexuelle Gesundheit Schweiz, die Jugendsession und die Jubla kommt hinzu, dass Abstimmungsentscheide, wie beispielsweise die Klimapolitik, die Zukunft der Jugendlichen stärker beeinflussen können.

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Gesundheit Schweiz und UNICEF befürworten ausdrücklich die Unterscheidung zwischen aktivem Wahlrecht und Wählbarkeit (passives Wahlrecht), wie sie in Artikel 143 BV vorgeschlagen wird. Einige erachten die volle Handlungsfähigkeit und die volle strafrechtliche Verantwortlichkeit als notwendig, damit eine Person ein Amt in einer Exekutivbehörde ausüben kann.

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Gesundheit Schweiz und UNICEF unterstützen die vorgeschlagenen Änderungen mit dem Argument, auf diese Weise würde Artikel 12 der Kinderrechtskonvention respektiert und umgesetzt.

Der AFAJ, die Jugendsession, das JUPABE, der Junge Rat Basel-Stadt, NCBI, das Netzwerk Kinderrechte Schweiz, die Pfadibewegung Schweiz, die SAJV, Sexuelle Gesundheit Schweiz und UNICEF betonen, dass die Gesellschaft Personen, die das 16. Altersjahr zurückgelegt hätten, bereits gewisse Rechte und Freiheiten gewähre (sexuelle Mündigkeit, Religionsfreiheit), aber auch Pflichten auferlege (grössere strafrechtliche Verantwortung, Sozialversicherungsbeiträge ab 17 Jahren im Falle einer Erwerbstätigkeit). Die Ausübung des Wahl- und Stimmrechts ergänze somit diese Rechte und Pflichten. In diesem Sinne stellt die Jubla fest, dass 16-Jährige bereits zahlreiche und vielfältige Verantwortlichkeiten in Vereinen übernehmen.

Für den AFAJ, die Junge Mitte, die Jugendsession, das JUPABE, den Jungen Rat Basel-

Stadt, die Jubla, NCBI, die Pfadibewegung Schweiz, die SAJV, die Sexuelle Gesundheit

Schweiz, die EKKJ, Pro Juventute, UNICEF und den VSGS festigt die Senkung des Wahl- und Stimmrechtsalters auf 16 Jahre die politische Bildung, indem sie das Erlangen praktischer Erfahrungen ermögliche. Der VSGS weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die aktuelle Reform des Gymnasiums zum Ziel habe, die politische Bildung zu stärken und kohärenter auszugestalten. In dieser Hinsicht wäre die vorliegende Initiative von Vorteil.

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