Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/6: Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft) · 59 Seiten

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4.2.4 Steuereinnahmen und Finanzausgleich

Abs. 6

Die Einnahmen aus der Ergänzungssteuer sollen in den NFA als zusätzliche Steuereinnahmen einfliessen.

Die zentrale Steuerungsgrösse des Ressourcenausgleichs ist der Ressourcenindex bzw. das Ressourcenpotenzial, der die finanzielle Leistungsfähigkeit eines Kantons misst. Da Unternehmensgewinne steuerlich weniger stark ausgeschöpft werden, sind sie im Ressourcenpotenzial tiefer gewichtet als die Einkommen. Die Mehreinnahmen aufgrund der Säule 2 (s. Ziff. 3) bedeuten eine stärkere fiskalische Ausschöpfung von Unternehmensgewinnen. Somit steigt die Gewichtung der Unternehmensgewinne im Ressourcenpotenzial.

Der Ressourcenausgleich garantiert dem ressourcenschwächsten Kanton eine Mindestausstattung an finanziellen Mitteln von 86,5 Prozent des schweizerischen Mittels. Für die Berechnung dieser Mindestausstattung werden die gesamten Fiskaleinnahmen von Kantonen und Gemeinden pro Kopf verwendet. Die Mehreinnahmen aufgrund von Säule 2 erhöhen die Fiskaleinnahmen und damit auch die zu erreichende Mindestausstattung. Dies erfordert eine höhere Dotation des Ressourcenausgleichs. Aufgrund der erwarteten Zunahme der Disparitäten zwischen den Kantonen dürfte sich die Dotation des Ressourcenausgleichs noch zusätzlich erhöhen Der Bund finanziert 60 Prozent der Dotation des Ressourcenausgleichs und die ressourcenstarken Kantone 40 Prozent. Während letztere Mehreinnahmen aufgrund der Säule 2 erhalten, welche deren Mehrbelastung im Ressourcenausgleich deutlich überkompensieren dürften, muss der Bund mit einer Mehrbelastung rechnen. Diese dürfte sich im niedrigen dreistelligen Millionenbereich bewegen.

Aufgrund der höheren Dotation werden den ressourcenschwachen Kantonen mehr Mittel zufliessen.

Es sind zwar Verschiebungen bei den Ressourcenausgleichszahlungen zu erwarten, doch erscheint es unwahrscheinlich, dass dies zu Verzerrungen führen könnte. Aus heutiger Sicht besteht keine Notwendigkeit, das System des Ressourcenausgleichs deswegen zu ändern. Im Weiteren ist zu beachten, dass sich diese Auswirkungen mit einer zeitlichen Verzögerung von 4 bis 6 Jahren niederschlagen werden, da bei der Bestimmung des Ressourcenpotenzials Steuerdaten verwendet werden, die zeitlich entsprechend zurückliegen. Dies gilt für die Auswirkungen der nominell höheren Mindestausstattung. Der zweite Effekt, die Erhöhung der Disparitäten aufgrund einer höheren Gewichtung der Unternehmensgewinne im Ressourcenpotenzial, erfolgt dabei mit einer noch grösseren zeitlichen Verzögerung. Falls sich erweisen sollte, dass entgegen der heutigen Einschätzung beim Ressourcenausgleich doch Verzerrungen auftreten, könnten im Rahmen des Wirksamkeitsberichts Korrekturmassnahmen diskutiert und vorgeschlagen werden.

Die Auswirkungen auf den Ressourcenausgleich sind derzeit gesamtstaatlich dargelegt. Mit Blick auf die Botschaft wird der Bundesrat die Auswirkungen auf die einzelnen Kantone untersuchen.