Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/6: Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft) · 59 Seiten
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5 Auswirkungen
Das OECD/G20-Projekt bzw. dessen Umsetzung im nationalen Recht hat Auswirkungen auf die Steuereinnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden und auf die Standortattraktivität der Schweiz. Während sich aus der Säule 1 Mindereinnahmen ergeben dürften, führt die Umsetzung der Säule 2 mindestens kurzfristig zu Mehreinnahmen.
Die folgenden Ausführungen zu den finanziellen und volkswirtschaftlichen Auswirkungen beschränken sich vornehmlich auf die Säule 2 und deren Überführung in das nationale Recht. Aufgrund zahlreicher Ungewissheiten und der sehr beschränkten Datenlage können die Auswirkungen nur grob geschätzt werden. Aus der schweizerischen Ergänzungssteuer könnten sich Mehreinnahmen in Höhe von rund 1-2.5 Milliarden Franken ergeben. Darin nicht berücksichtigt sind Mindereinnahmen, die ein durch die Ergänzungssteuer bedingter Verlust an Standortattraktivität für in der Schweiz tätige Unternehmensgruppen bewirken könnte. Die Einnahmen aus der IIR hängen davon ab, inwieweit andere Staaten ebenfalls eine Ergänzungssteuer auf ihrem Gebiet erheben. Weil der Verzicht auf eine solche Ergänzungssteuer einem Verschenken von Steuereinnahmen gleichkommt, dürften die meisten Staaten eine solche erheben. In diesem Fall tendieren die Einnahmen aus der IIR gegen Null. Das theoretische Einnahmenpotential aus einer IIR – gegeben die heutigen Steuergesetze im Ausland – wird auf grob 3 Milliarden Franken geschätzt. Diese Mehreinnahmen kommen gemäss Vorschlag des Bundesrates vollständig den Kantonen zugute. Die potenziellen Mehreinnahmen der Kantone aus der UTPR können nicht quantifiziert werden; sie dürften gegen Null tendieren.
Die nachfolgenden Schätzungen zu den finanziellen Auswirkungen wurden im Vorfeld der Vernehmlassung extern durch Prof. Dr. Kurt Schmidheiny überprüft.7 Die Anmerkungen des Gutachters flossen in die Schätzung ein. Das Gutachten weist auf die beschränkte Datenbasis hin.
5.1 Datengrundlagen
Um das Aufkommenspotenzial einer IIR zu bestimmen, kann nur auf Country-by-Country-Reporting(CbCR8)-Daten zurückgegriffen werden. Dagegen besteht eine Wahlmöglichkeit bei der Schätzung der Mehreinnahmen aus einer schweizerischen Ergänzungssteuer; hier ist auch eine Schätzung auf Basis von Daten der direkten Bundessteuer (DBST) möglich.
7 Mandat zur Überprüfung der ESTV-Schätzungen zur G20/OECD-Reform der Unternehmensbesteuerung und Nachtrag vom 13.02.2022 zum 1. Bericht von Kurt Schmidheiny.
8 Beim CbCR handelt es sich um den automatischen Austausch länderbezogener Berichte grosser Unternehmen. Sie beinhalten die weltweite Verteilung der Umsätze und der bezahlten Steuern, weitere Kennzahlen nach Ländern und Angaben über sämtliche Rechtsträger eines multinationalen Konzerns. Diese Daten ermöglichen es den Steuerverwaltungen, Hinweise zu Verrechnungspreisen und Gewinnverschiebungen zu erhalten.