Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/6: Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft) · 59 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 37Fedlex · Erläuternder Bericht
Die Schweiz hat im Jahr 2018 etwa 140 CbCR von schweizerischen Unternehmensgruppen erhalten, wovon die grosse Mehrheit einen Gewinn in der Schweiz ausweisen. Von den 16 Staaten9, welche Daten zu Tochtergesellschaften in der Schweiz an die OECD veröffentlicht haben, wiesen 2017 gut 1000 Unternehmensgruppen (von insgesamt 1420) einen Gewinn in der Schweiz aus. Von der Säule 2 werden folglich eine niedrige dreistellige Zahl an schweizerischen und eine niedrige vierstellige Zahl ausländischer Unternehmensgruppen, die in der Schweiz tätig sind, potenziell erfasst. Nicht jede dieser gewinnträchtigen Unternehmensgruppen unterschreitet die Mindestbesteuerung.
Die aggregierte Bemessungsgrundlage der DBST und die aggregierte geschätzte Bemessungsgrundlage auf Basis der CbCR-Daten sind nicht deckungsgleich. Dies rührt daher, dass insbesondere kleinere (ausländische) Unternehmensgruppen, die nicht in den Anwendungsbereich der CbCR-Statistik fallen10 und heimische KMUs in der DBST-Statistik enthalten sind, nicht jedoch in den CbCR-Daten. Schliesslich gibt es zwei weitere Erklärungsansätze für die Unterschiede:
Unterschiede in der Rechnungslegung: Die Daten aus der CbCR-Statistik basieren
i.d.R. auf einem anerkannten Rechnungslegungsstandard und nicht der schweizerischen steuerlichen Bemessungsgrundlage. Daraus können sich Unterschiede in der Bemessungsgrundlage ergeben (s. Ziff. 4).
Ungenauigkeit/Fehleranfälligkeit CbCR: Die CbCR-Statistiken sind recht jung,
so dass eine gewisse Fehleranfälligkeit beim Ausfüllen wahrscheinlich ist. Des Weiteren erlauben die Richtlinien einen weiten Interpretationsspielraum. Da die CbCR-Richtlinien erst ab der Berichtsperiode 2020 klare Vorgaben bzgl. der Verbuchung von Beteiligungserträgen enthalten, ist in früheren Berichtsperioden davon auszugehen, dass diese bisweilen sowohl bei der leistenden als auch bei der empfangenden Geschäftseinheit verbucht wurden. Eine solche Mehrfacherfassung bläht den in den Daten erfassten Gewinn der Unternehmensgruppen auf. Daraus abgeleitete Kennziffern (wie zum Beispiel Steuerbelastungsmasse) wären dann verzerrt.11 Wie Gespräche der ESTV mit den betroffenen Unternehmensgruppen aber auch mit Vertretern aus anderen OECD/G20-Staaten zeigen, ist die Datenqualität dadurch eingeschränkt.
Aufgrund der dargelegten Vorbehalte wird die CbCR-Statistik nur behelfsweise genutzt, wenn andere Datenquellen nicht zur Verfügung stehen.
9 Es handelt sich um folgende Staaten: Australien, Belgien, Bermuda, Brasilien, China, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Italien, Japan, Luxemburg, Mexiko, Singapur, Spanien, Südafrika und USA.
10 Unternehmensgruppen sind erst ab einem Jahresumsatz von 750 Mio. Euro verpflichtet, einen Bericht zu erstellen.
11 Die CbCR-Daten weisen sehr niedrige und teils unplausible Steuerbelastungen für die Schweiz aus. Das Problem betrifft nicht nur die Schweiz, sondern teilweise auch andere Staaten und könnte mit der Buchung von Beteiligungserträgen zusammenhängen.