Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/6: Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft) · 59 Seiten
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5.2 Finanzielle Auswirkungen der Mindestbesteuerung auf den Bund (vor Verhaltensanpassungen)
Aus der Säule 2 ergeben sich vor Verhaltensanpassungen12 Mehreinnahmen, die gemäss der vom Bundesrat vorgeschlagenen Umsetzung vollumfänglich den Kantonen zukommen sollen (s. Ziff. 3.1.2). Indirekt ist der Bund via NFA davon negativ betroffen. Denn diese zusätzlichen Einnahmen bedeuten eine stärkere fiskalische Ausschöpfung von Konzerngewinnen, welche ihrerseits die Gewichtung der Unternehmensgewinne im Ressourcenpotenzial erhöht. Da insbesondere die ressourcenstarken Kantone einen überdurchschnittlich hohen Anteil an Unternehmensgewinnen in ihrem Ressourcenpotenzial aufweisen, führt eine höhere fiskalische Ausschöpfung zu einem höheren Ressourcenpotenzial bzw. zu einem höheren Ressourcenindex dieser Kantone und damit zu einer Zunahme der Disparitäten zwischen den Kantonen. Zusätzlich steigt der durchschnittliche Steuerertrag pro Kopf und daher auch die Höhe der Dotation des Ressourcenausgleichs welche für die gesetzlich vorgegebene Mindestausstattung an finanziellen Mitteln von 86,5 Prozent des schweizerischen Durchschnitts notwendig ist. Der Bund finanziert 60 Prozent der Dotation des Ressourcenausgleichs und die ressourcenstarken Kantone 40 Prozent. Während letztere Mehreinnahmen aufgrund der Säule 2 erhalten, welche deren Mehrbelastung im Ressourcenausgleich deutlich überkompensieren dürften, muss der Bund mit einer Mehrbelastung rechnen. Diese dürfte sich im niedrigen dreistelligen Millionenbereich bewegen.
Schliesslich ist der Bund auch von steigenden Ausgaben betroffen. Die Komplexität dieser Steuern wird zur Folge haben, dass der Personalbedarf und Aufwendungen für IT beim Bund steigen werden.
5.3 Finanzielle Auswirkungen der schweizerischen Ergänzungssteuer auf Kantone und Gemeinden (vor Verhaltensanpassungen)
Aufgrund zahlreicher Ungewissheiten und der sehr beschränkten Datenlage können die Auswirkungen nur grob geschätzt werden. Es könnten sich Mehreinnahmen in Höhe von gesamthaft rund 1-2.5 Mrd. Franken für die Kantone ergeben. Diese stehen jedoch im Risiko, wenn es infolge der Steuererhöhung zu Verhaltensanpassungen der Unternehmensgruppen kommt.
12 Unter Verhaltensanpassungen versteht man die Reaktion der Wirtschaftssubjekte (Unternehmensgruppen, Arbeitnehmer und. Konsumenten) infolge einer Änderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Die OECD/G20-Reform führt vornehmlich bei Unternehmensgruppen zu Verhaltensanpassungen, die aber auch nachgelagert Auswirkungen auf Arbeitnehmer und Konsumenten haben können. Ebenso sind darunter auch Anpassungsreaktionen ausländischer Staaten zu sehen. Diese können Anpassungen des ausländischen Steuersystems betreffen. Des Weiteren können Verhaltensanpassungen ausländischer Staaten auch Standortmassnahmen als Antwort auf das OECD/G20-Projekt einschliessen. Schliesslich können darunter auch Massnahmen subsumiert werden, mit denen die Kantone einem etwaigen Verlust an Standortattraktivität entgegenwirken wollen.