Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/6: Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft) · 59 Seiten
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Richtung der Mindestbesteuerung anpassen, tendieren die Mehreinnahmen gegen Null.
Für die Beurteilung, ob auch nach Verhaltensanpassungen Mehreinnahmen aus der schweizerischen Ergänzungssteuer resultieren, sind die Verhaltensreaktionen der Unternehmen von Bedeutung. Hierbei ist die Semi-Steuerelastizität der Unternehmensgewinne ein entscheidender Parameter. Diese gibt an, wie sich die Unternehmensgewinne verändern, wenn sich die Steuerbelastung verändert. Diese Grösse beinhaltet sämtliche Verhaltensreaktionen der Unternehmensgruppen (z. B. durch Abwanderung oder Gewinnverlagerungen ins Ausland).
Bei einer isolierten Steuererhöhung eines kleinen steuerlich attraktiven Landes besteht die Gefahr, dass Steuersubstrat ins Ausland abfliesst. Bei einer international koordinierten Reform, die auch andere steuerlich attraktive Staaten zu einer Steuererhöhung verleitet, dürfte diese Option weit weniger häufig genutzt werden und sich in einer geringeren Sensitivität bzw. geringeren effektiven Steuererhöhung der Unternehmen im Inland dokumentieren.
Als Folge der Anpassungsreaktionen der Unternehmen ergeben sich auch bei anderen Einnahmequellen des Staates Veränderungen. Eine Evaluation des Gesamtaufkommenseffekts darf sich nicht auf die Gewinnsteuer konzentrieren, da auch die Einnahmen aus Sozialversicherungsbeiträgen sowie die Einnahmen aus weiteren Steuern (insbesondere Einkommens-, Mehrwert- und Kapitalsteuer) negativ betroffen sind, sobald als Folge der Verhaltensanpassungen Arbeitsplätze verlorengehen und als Folge dessen Einkommensverluste bei den Arbeitnehmenden resultieren.
Während die Mehreinnahmen vor Verhaltensanpassungen den Kantonen zugutekommen, sind von den negativen Verhaltensanpassungen alle Staatsebenen betroffen. Dies impliziert, dass der Gesamtaufkommenseffekt für den Bund bzw. die Sozialversicherungen in jedem Fall negativ ausfallen wird. Dies auch dann, wenn man berücksichtigt, dass die Schweiz gegenüber Tiefsteuerländern an steuerlicher Attraktivität gewinnen wird. Eventuell lässt sich aus diesen Ländern Steuersubstrat bei der Gewinnsteuer repatriieren. Da in diesen Ländern aber eher substanzschwache Aktivitäten angesiedelt sein dürften, werden kaum zusätzliche Impulse auf weitere Steuern bzw. auf die Sozialversicherungsbeiträge ausgehen.
Unsicherer ist dagegen die Situation der kantonalen und kommunalen Haushalte. Diese erfahren in einem ersten Schritt Mehreinnahmen aus der IIR und der schweizerischen Ergänzungssteuer. Während die in Ziff. 5.4 geschätzten Mehreinnahmen aus einer IIR von Anfang an gegen Null tendieren können, da steuerlich attraktive Staaten ihre Steuerpolitik neu austarieren werden, sind die Mehreinnahmen aus der schweizerischen Ergänzungssteuer langfristig unter Druck, da die Unternehmen ihre Investitions- und Standortentscheidungen zuungunsten der Schweiz treffen könnten. Es ist daher nicht sicher, ob die Kantone und Gemeinden nach Verhaltensanpassungen weiterhin auf Mehreinnahmen hoffen können. Solche sind jedoch wahrscheinlich, da die Kantone nur einen Teil der infolge von Verhaltensanpassungen ausgelösten Einnahmenrückgänge bei der Gewinn- und der Einkommenssteuer schultern müssen.
Sehr viel unwahrscheinlicher sind dagegen gesamtstaatliche Mehreinnahmen, sobald die Verhaltensanpassungen des Auslands und der Unternehmen berücksichtigt werden. Denn den wahrscheinlichen Mehreinnahmen der Kantone und Gemeinden stehen