Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/6: Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft) · 59 Seiten

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rigierend wirkt. Jedenfalls führt die Säule 2 zu einer Ungleichbehandlung von betroffenen und nicht betroffenen Unternehmensgruppen. Immerhin ist oberhalb der Mindestgrenze die Wettbewerbsneutralität nicht beeinträchtigt bzw. es bestehen weiterhin Anreize, F&E zu fördern bzw. sich in Ländern anzusiedeln, die ein günstiges Umfeld für F&E bieten.

5.8.2 Standortattraktivität

Mit Blick auf die steuerliche Standortattraktivität stellen sich die folgenden Effekte ein:

 Im Vergleich zu Staaten, die über der Mindestbesteuerung liegen, verschlechtert

sich die Position der Schweiz, da die Steuerbelastungen angeglichen werden.

 Im Vergleich zu Ländern mit tieferen Steuersätzen als die Schweiz verbessert sich

die Position der Schweiz.

Bezüglich der Steuerpolitik ausländischer Staaten ist davon auszugehen, dass die grosse Mehrheit der derzeit steuerlich attraktiven Länder ihre Steuerpolitik anpassen werden. Des Weiteren ist davon auszugehen, dass diese Länder Standortmassnahmen im aussersteuerlichen Bereich beschliessen werden, um ihre Wettbewerbsfähigkeit aufrecht zu erhalten.

Deutlich schwieriger sind die Anpassungsreaktionen hoch besteuernder Länder einzuschätzen. Hier sind sowohl Steuersenkungen in Richtung der Mindeststeuer als auch Steuererhöhungen, da aufgrund der Mindestbesteuerung der Wettbewerbsdruck reduziert wird, denkbar. Wird eine Beibehaltung des steuerlichen Status quo in diesen Ländern unterstellt, dann wird der steuerliche Wettbewerbsvorteil der Schweiz gegenüber diesen Ländern kleiner werden.

In der Summe begünstigt die Reform bzgl. des Steuerwettbewerbs um Realkapital tendenziell Länder mit insgesamt hoher Standortattraktivität bei gleichzeitig hoher Gewinnsteuerlast. Als steuerlich attraktives Land gehört die Schweiz nicht zu dieser Gruppe.

In der Schweiz liegen die Steuerbelastungsniveaus in einer Mehrheit der Kantone unterhalb der Mindestbesteuerung. Unter Ausnutzung der im Rahmen der STAF eingeführten Regelungen bietet jeder Kanton für gewisse Unternehmen Belastungen unterhalb der Mindestbesteuerung an. Folgende Anpassungskanäle der Unternehmen sind infolge einer Verschlechterung der Standortattraktivität zu erwarten:

 Unternehmen siedeln sich gar nicht erst in der Schweiz an.

 Bereits in der Schweiz operierende Unternehmen schliessen ihre Produktionsstät-

ten und verlassen das Land.

 Bereits in der Schweiz operierende Unternehmen unterlassen Ausbau- bzw. Er-

satzinvestitionen.

In allen Fällen sind nicht nur Effekte auf die Gewinnsteuereinnahmen zu erwarten, sondern auch auf die Einnahmen aus Sozialversicherungsbeiträgen sowie die Einnahmen aus weiteren Steuern (insbesondere Einkommens-, Mehrwert- und Kapitalsteuer). Im Falle des Nichtzuzugs bzw. beim Unterlassen von Ausbauinvestitionen