Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/6: Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft) · 59 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 45Fedlex · Erläuternder Bericht

Schätzung wird in der mittleren Spezifikation von einer Steuerbelastung von 13,25 Prozent ausgegangen. Es werden des Weiteren Sensitivitätsanalysen für Steuerbelastungen von 12.75 Prozent und 13.75 Prozent durchgeführt.

5.3.3 Einnahmen aus der schweizerischen Ergänzungssteuer

Die Schätzung kann über eine Aggregation von Steuerbelastungen über Kantone und Einkommensformen (ordentlich vs. privilegiert besteuert) erfolgen oder man verwendet einen disaggregierteren Ansatz. Ersterer Ansatz ist in Tabelle 2 abgebildet.19 Die Schätzung, die auf einer Datengrundlage der Jahre 2017 bzw. 2018 basiert, wurde zudem auf das Jahr 2022 hoch gerechnet. Als Grundlage für die Hochrechnung wurde der Zuwachs der Einnahmen der DBST auf Basis der Prognosewerte für 2022 und der Einnahmen im Jahr 2018 genutzt.

Tabelle 2: Aufkommenseffekte aus einer schweizerischen Ergänzungssteuer (in Mrd. Franken): In- und ausländische Unternehmensgruppen

Intervallgrenze in Mio.

Steuerbelastung

Franken /

12.75% 13.25% 13.75%

20 Mio. 2.3 1.8 1.3

10 Mio. 2.4 1.9 1.3

5 Mio. 2.6 2.0 1.4

Variante II 1.9 1.5 1.1

Tabelle 2 gibt die Aufkommenseffekte des aggregierten Verfahrens wieder. Wechselwirkungen und unterschiedliche Steuerbelastungen zwischen den Kantonen sind implizit über die Bildung einer Durchschnittssteuerbelastung erfasst. Auf Basis dieses Schätzansatzes ergeben sich in Abhängigkeit des Verfahrens zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage bzw. der Intervallgrenze sowie in Abhängigkeit der gewählten Durchschnittssteuerbelastung Mehreinnahmen, die von 1.1 Mrd. Franken bis 2,6 Mrd.

19 Die beiden Verfahren führen nicht zu identischen Ergebnissen. Generell sind die Ergebnisse aus aggregiertem und dem disaggregierten Verfahren aber sehr ähnlich, wenn die unterstellte Steuerbelastung 13 Prozent oder tiefer liegt. Je stärker sich aber die genutzte Durchschnittssteuerbelastung der Mindestbesteuerung annähert, desto grösser werden die Differenzen zwischen aggregiertem und disaggregiertem Verfahren. Ursache hierfür ist, dass das aggregierte Verfahren implizit unterstellt, dass die Unternehmen in allen 26 Kantonen tätig sind; das disaggregierte Verfahren betrachtet wiederum Unternehmen, welche immer nur in einem Kanton tätig sind. Das disaggregierte Verfahren vernachlässigt somit die interjurisdiktionelle Betrachtungsweise bei der Ermittlung der Steuerbelastung. Das disaggregierte Verfahren überschätzt typischerweise die Mehreinnahmen und kann – gegeben die der Schätzung zugrundeliegenden Annahmen – als maximale Obergrenze interpretiert werden. Beim aggregierten Verfahren dagegen gibt es bzgl. einer etwaigen Über- oder Unterschätzung keine Systematik. Aus diesem Grund werden in Tabelle 2 die Ergebnisse des aggregierten Ansatzes abgebildet.