Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/6: Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft) · 59 Seiten

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Anwendungsbereich von Säule 2 fallen, im Jahr 2018 Gewinne in Höhe von knapp 75 Mrd. Franken. Im Durchschnitt lag die Steuerbelastung im Ausland bei knapp 25 Prozent. Auf dieser noch um den Substanzabzug gekürzten Bemessungsgrundlage wird die Differenz aus den vorgegebenen 15 Prozent und der tieferen Steuerbelastung im Ausland ermittelt.

Grundsätzlich liegen der Schätzung dieselben Annahmen zu Grunde wie bei der schweizerischen Ergänzungssteuer (Ziff. 5.3.1). In der Summe wird das theoretische Mehreinnahmenpotenzial (vor Verhaltensanpassungen) einer IIR auf etwa 3 Mrd. Franken geschätzt.

Bezüglich des Mehreinnahmenpotenzials sind jedoch zwei Relativierungen angebracht: Erstens führt die Ungenauigkeit resp. Fehleranfälligkeit der CbCR-Daten (s. Ziff. 5.1) in der Tendenz zu einer Überschätzung des Aufkommenseffekts aus einer IIR. Zweitens dürften ausländische Staaten (mehrheitlich) mittels Anpassungen ihres Steuersystems sicherstellen, dass die Mehreinnahmen ihnen und nicht der Schweiz zugutekommen. Wenn die betreffenden ausländischen Staaten die Mindestbesteuerung auf ihrem Territorium selbst sicherstellen, tendieren die tatsächlichen Einnahmen für die Schweiz gegen Null.

5.5 Finanzielle Auswirkungen der UTPR auf Kantone und Gemeinden (vor Verhaltensanpassungen)

Bezüglich der UTPR kann keine Aufkommensschätzung durchgeführt werden, da keine hinreichend disaggregierten Daten verfügbar sind. Das Einnahmenpotenzial dürfte jedoch vernachlässigbar sein, da die UTPR lediglich zum Tragen kommt, wenn die Staaten von einer Ergänzungssteuer auf ihrem Gebiet bzw. von einer IIR absehen.

5.6 Finanzielle Auswirkungen der Marktstaatenbesteuerung auf Bund, Kantone und Gemeinden (vor Verhaltensanpassungen) und Interaktion mit Säule 2

Ob ein Staat aufgrund der Einführung der Säule 1 Mehr- oder Mindereinnahmen zu gewärtigen hat, hängt davon ab, ob er als Marktstaat mehr Einnahmen generiert, als er als Entlastungsstaat wieder abgeben muss. Für Schwellen- und Entwicklungsländer ist die Situation eindeutig. Sie dürfen als Marktstaaten in Zukunft mit höheren Einnahmen rechnen. Gleichzeitig werden sie als Entlastungsstaaten keine oder nur geringe Mindereinnahmen erleiden, da sie nur in geringem Ausmass Einheiten mit überdurchschnittlich hohen Renditen beheimaten. Auch die meisten Industriestaaten werden in Bezug auf die Steuereinnahmen von der Säule 1 insgesamt profitieren, wenngleich tendenziell etwas weniger als die Schwellen- und Entwicklungsländer. Anders sieht die Situation für Staaten wie die Schweiz aus. Im internationalen Vergleich sind in der Schweiz sehr viele Einheiten – sowohl von in- als auch ausländischen Unternehmensgruppen – mit überdurchschnittlich hohen Renditen gemessen an ihren Sachanlagen und Personalkosten ansässig. Insgesamt dürften für die Schweiz aus Säule 1 Mindereinnahmen resultieren.

Säule 1 hat auch Rückwirkungen auf das Einnahmenpotenzial der Säule 2. Die Neuverteilung der Besteuerungsrechte in Säule 1 führt zu einer Umverteilung zugunsten