Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/69: Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für den Schweizer Gütertransport · 97 Seiten
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Aktenzeichen: BAV-330.0-8/1/1/3
Die Anzahl der Fahrzeuge wurde über das schweizerische Fahrzeugregister57 ermittelt. Die Eisenbahnverkehrsunternehmen und Wagenhalter wurden aufgefordert, ihre Daten im Fahrzeugregister bis 31. März 2022 zu aktualisieren. Gleichzeitig wurden sie aufgefordert, die Frage der Umrüstbarkeit der Fahrzeuge zu klären. Nicht vollständig im Fahrzeugregister erfasste Wagen können nicht beachtet werden. Zurzeit wird von 18'000 Wagen und 520 Lokomotiven ausgegangen, die in das Umbauprogramm aufgenommen werden können.
4.2.2.2 Vorgeschlagene Massnahme: Investitionsbeiträge des Bundes für die Migration zur di-
gitalen automatischen Kupplung
Die Bestimmungen des Art. 10 GüTG geben dem Bund bereits heute die Möglichkeit, Investitionen in technische Neuerungen im Gütertransport auf der Schiene zu fördern. Gemäss Art. 19 GüTV ist der Zweck dieser Investitionen, Güter effizienter oder ressourcenschonender zu transportieren und die Migration auf neue technische Standards zu unterstützen und zu beschleunigen. Bisher kamen diese Rechtsbestimmungen punktuell für kleinere Pilot- oder Testanwendungen mit geringem finanziellen Volumen zum Zuge. Das Projekt der Migration zur DAK geht über den bisherigen Rahmen hinaus und benötigt daher eine entsprechende verkehrspolitische Legitimation. Die finanziellen Mittel für die Investitionsbeiträge sollen Gegenstand eines eigenen Verpflichtungskredits sein. Die Regelungen zur Mitfinanzierung sind später in den Ausführungsbestimmungen festzuhalten.
Die Wirkungen der Migration zur DAK rechtfertigen ein finanzielles Engagement des Bundes
Eine solche Ausweitung des Engagements des Bundes erfordert eine besondere Rechtfertigung, die auf den folgenden Punkten gründet:
Beschleunigung der Migrationsdauer: Der Zielzustand mit vollständiger Migration zur DAK soll
möglichst schnell hergestellt werden, um den vollen Nutzen zu generieren. Dazu braucht es einmalig und innerhalb kürzester Zeit eine hohe Investition, deren Umsetzung branchenweit abzustimmen ist.
Nutzen als Netzeffekt: Der volle Nutzen kann nur durch die Migration des ganzen Fahrzeugsparks
im Schweizer Schienengüterverkehr erreicht werden. Der Bund muss daher Anreize setzen und Massnahmen ergreifen, die eine möglichst umfassende Migration sicherstellen.
Koordination mit Europa: Die Güterverkehrsfahrzeuge, insbesondere im Import- und Exportver-
kehr, verkehren interoperabel in verschiedenen Zügen grenzüberschreitend. Die Kompatibilität und Koordination mit den Entwicklungen und dem Projektverlauf im benachbarten Ausland muss länderübergreifend sichergestellt sein.
Effizienzsteigerung: Die einmalige Investition erlaubt effizientere Prozesse im Schienengüterver-
kehr und damit eine verbesserte Wettbewerbsfähigkeit. Die Realisierung von Produktivitätseffekten senkt die Gefahr dauerhafter Defizite bzw. einer dauerhaften Abhängigkeit von Abgeltungen in verschiedenen Bereichen des Schweizer Schienengüterverkehrs.
Nutzen für die Schieneninfrastruktur und das Gesamtsystem Bahn: Prozessbeschleunigungen und
Änderungen im Fahrverhalten der Güterzüge durch die DAK sind unmittelbar und mittelbar mit einem Nutzen für die durch den Bund finanzierte Bahninfrastruktur verbunden.
Volkswirtschaftlicher Nutzen: Die beschriebenen verschiedenen volkswirtschaftlichen, vor allem
umweltpolitisch begründeten, Vorteile der DAK sprechen darüber hinaus für ein Engagement des Bundes. Die Migration leistet einen Beitrag an die volkswirtschaftlichen Vorteile eines flächendeckenden Schienengüterverkehrs.
Die finanzielle Beteiligung des Bundes beruht auf klaren Grundsätzen
Für eine Mitfinanzierung der DAK durch den Bund sollen aus Sicht des Bundesrats folgende Grundsätze gelten:
1. Der Bund leistet einen einmaligen Investitionsbeitrag: Mit der Migration wird dem Schienengüter-
verkehrsmarkt eine netzweite Verbesserung hinsichtlich Produktivität und Angebotsqualität ermöglicht. Diese Qualitätsverbesserung soll durch den Bund finanziell unterstützt werden. Der Markt
57 Siehe Internetseite: https://www.bav.admin.ch/bav/de/home/verkehrsmittel/eisenbahn/fachinformationen/eisenbahn-fahrzeugregister.html 45/97 BAV-D-CC8A3401/803