Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/69: Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für den Schweizer Gütertransport · 97 Seiten

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Aktenzeichen: BAV-330.0-8/1/1/3

EBG.59 Dort soll eine vollständige Finanzierung der Umrüstungskosten durch den Bund vorgesehen werden. SBB Infrastruktur errechnete einen einmaligen Aufwand von 112 Millionen Franken für alle Infrastrukturbetreiber.60 Demgegenüber steht ein jährlicher direkter Nutzen von 6,2 Millionen Franken, d.h. über 25 Jahre Laufzeit ein Nutzen von 155 Millionen Franken.

 Allfällige Anpassungen an den Anschlussgleisen erfolgen über die ordentliche Mitfinanzierung des Bundes an Anschlussgleise; die Kosten für diese Anpassungen sind anrechenbar. Entsprechend den Vorschlägen für die zukünftige Mitfinanzierung des Bundes bei privaten Güterverkehrsanlagen in Ziffer 4.2.5 wird hierfür eine Kostenpauschale angesetzt. Hier fallen ca. 13 Millionen Franken an.61

 Während der Migrationszeit wird im EWLV teilweise ein Doppelbetrieb für die unterschiedlichen Kupplungssysteme erforderlich. Dies führt zu höheren Kosten bei der Leistungserbringung für das Netzwerkangebot. Sollten hierfür betriebliche Abgeltungen notwendig werden, fliessen diese in die Förderung des EWLV gemäss Ziffer 4.2.3 ein. SBB Cargo bzw. die zukünftige Netzwerkbetreiberin haben die zusätzlichen Kosten offenzulegen und zu beziffern.

Die Umrüstung der Güterwagen der Schmalspurbahnen ist nicht Gegenstand dieser Massnahme. Die Umrüstung würde durch die bestehende technische Vielfalt und kleine Stückzahlen voraussichtlich teuer. Der Nutzen bleibt aufgrund der geringen Netzwirkung beschränkt. Die Vernehmlassungsvorlage fokussiert somit auf den Wagenpark im interoperablen Normalspurnetz. Eine allfällige Migration der Schmalspurbahnen kann mit einer gesonderten Vorlage zu einem späteren Zeitpunkt beschlossen werden.

4.2.3 Weiterentwicklung und finanzielle Förderung eines Netzwerkangebots im Schienengü-

terverkehr

Die technologische Modernisierung des Schienengüterverkehrs ist durch eine geeignete Modernisierung von Angebot, Leistungserbringung und Organisation des heutigen EWLV zu ergänzen. Die Migration zur DAK ermöglicht dem EWLV erhebliche Produktivitätsverbesserungen. Mit weiteren Massnahmen in diesem Bereich soll es möglich werden, dass auch zukünftig ein flächendeckendes, an den Bedürfnissen der verladenden Wirtschaft orientiertes Angebot erbracht werden kann. Es soll dabei kein konkretes Angebot herbeigeführt werden. Vielmehr soll das Potenzial für eine an den Bedürfnissen der Kunden orientierte Weiterentwicklung eröffnet werden.

4.2.3.1 Ziel der Massnahme: Der EWLV soll gezielt als Netzwerkangebot im Schienengüterver-

kehr modernisiert und weiterentwickelt werden

Die Weiterentwicklung des EWLV basiert auf der Zielsetzung, ein Netzwerkangebot, wie es heute mit dem EWLV besteht, im Schienengüterverkehr zu erhalten und mit gezielten Modernisierungen zu entwickeln, um regelmässige Gütertransporte zwischen den wichtigsten Logistikstandorten der Schweiz bzw. dem Ausland durchzuführen. Durch die Bündelung verschiedener Transporte ab verschiedenen Bahnhöfen soll es weiterhin möglich sein, dass auch Verlader mit kleineren Transportmengen die Schiene nutzen können.

Das heutige System EWLV mit einer garantierten, regelmässigen Bedienung von definierten Punkten muss weiterentwickelt werden, wenn es den steigenden logistischen Anforderungen genügen will. Zugleich müssen, um den Zielsetzungen der Eigenwirtschaftlichkeit und Reinvestitionsfähigkeit zu genügen, Lösungsansätze für eine Anpassung der Kostenstrukturen und für die Tragung des Auslastungsrisikos gefunden werden.

Für eine erfolgreiche Weiterentwicklung des EWLV können daher aus Sicht des Bundesrats folgende Stossrichtungen in Betracht gezogen werden:

59 SR 742.101

60 Vgl. SBB Infrastruktur: Auswirkungen der Digitalen Automatischen Kupplung auf die Infrastrukturbetreiber in der Schweiz, 2022.

61 Ca. 2'500 Prellbockanpassungen à 5'000 Franken und 150 Hilfsrangierkupplungen à 5'000 Franken ergeben ca. 13 Millionen Franken. 48/97 BAV-D-CC8A3401/803