Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/74: Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Ausnahme für Arbeitnehmende von neu gegründeten Betrieben) · 12 Seiten

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Übersicht

Mit dieser Vorlage sollen die Rahmenbedingungen für neugegründete Firmen, sogenannte Start-ups, insofern verbessert werden, als deren Mitarbeitende unter gewissen Bedingungen nicht dem Arbeitsgesetz unterstellt sein sollen.

Ausgangslage

2016 wurden mehrere parlamentarische Initiativen eingereicht, die eine Lockerung von Vorschriften des Arbeitsgesetzes verlangten, vor allem was Fragen der Arbeitszeit angeht. Die Initiative 16.442 von Nationalrat Marcel Dobler, «Arbeitnehmende in Start-ups mit Firmenbeteiligungen sollen von der Arbeitszeiterfassung befreit sein», ist eine davon. Sie hat zum Ziel, Mitarbeitenden von Start-ups die Möglichkeit zur Vertrauensarbeitszeit zu geben.

Inhalt der Vorlage

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates ist der Ansicht, neu gegründete Firmen bräuchten mehr Flexibilität, als das Arbeitsgesetz heute erlaubt, dessen Bestimmungen würden Jungunternehmen zu stark einschränken. Sie schlägt deshalb vor, die parlamentarische Initiative so umzusetzen, dass bestimmte Mitarbeitende von neu gegründeten Unternehmen in den ersten fünf Jahren seit Firmengründung ganz vom Geltungsbereich des Arbeitsgesetzes ausgenommen werden. Bedingung ist, dass diese Mitarbeitenden im Besitz einer Erfolgsbeteiligung am Unternehmen sind. In Bezug auf den Gesundheitsschutz sollen nach dem Willen der Kommission allerdings auch die neu vom Geltungsbereich auszunehmenden Mitarbeitenden dem Gesetz weiterhin unterstellt bleiben. Eine Minderheit möchte die Kategorie der auszunehmenden Arbeitnehmenden mit anderen Kriterien umschreiben, eine zweite Minderheit lehnt es ab, die betreffende Kategorie bezüglich Gesundheitsschutz weiterhin dem Gesetz zu unterstellen. Eine weitere Minderheit schliesslich lehnt die vorgesehene Änderung vollständig ab.