Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/74: Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Ausnahme für Arbeitnehmende von neu gegründeten Betrieben) · 12 Seiten

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Bericht

1 Entstehungsgeschichte

Am 9. Juni 2016 reichte Nationalrat Marcel Dobler seine parlamentarische Initiative 16.442 Arbeitnehmende in Start-ups mit Firmenbeteiligungen sollen von der Arbeitszeiterfassung befreit sein ein. Er forderte damit, das Arbeitsgesetz (ArG)1 sei dahingehend zu ändern, dass Arbeitnehmende bei Start-ups, die über Mitarbeiterbeteiligungen (Employee Stock Option Plans) verfügen, die Vertrauensarbeitszeit vereinbaren und somit auf die Erfassung ihrer Arbeitszeit verzichten könnten. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) gab der parlamentarischen Initiative am 20. Februar 2017 mit 18 zu 6 Stimmen Folge. Ihre ständerätliche Schwesterkommission verweigerte die Zustimmung zum Folgegeben am 23. Januar 2018 jedoch einstimmig. Sie war damals mit zwei weiteren parlamentarischen Initiativen zum Arbeitsgesetz befasst (16.414 Teilflexibilisierung des Arbeitsgesetzes und Erhalt bewährter Arbeitszeitmodelle und 16.423 Ausnahme von der Arbeitszeiterfassung für leitende Angestellte und Fachspezialisten) und wollte aus Effizienzgründen vermeiden, dass die WAK-N parallel dazu ebenfalls an einer Revision des Arbeitsgesetzes arbeiten würde. Zudem bestand die Hoffnung, dass man das Anliegen der vorliegenden parlamentarischen Initiative in eine der Vorlagen zur Umsetzung der anderen beiden genannten Initiativen integrieren könnte. Der Nationalrat gab der parlamentarischen Initiative am 7. Mai 2019 auf Antrag seiner Kommission mit 130 zu 52 Stimmen aber dennoch Folge. Nachdem der Ständerat in der Zwischenzeit die parlamentarische Initiative 16.423 Ausnahme von der Arbeitszeiterfassung für leitende Angestellte und Fachspezialisten, die inhaltlich am engsten mit der vorliegenden Initiative verbunden war, auf Antrag der WAK-S abgeschrieben hatte, während gleichzeitig die Arbeiten zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 16.414 ins Stocken geraten waren, stimmte die WAK-S dem Folgegeben schliesslich am 21. August 2020 mit 7 zu 5 Stimmen zu. Sie bat die WAK-N allerdings gleichzeitig, mit der Ausarbeitung eines Vorentwurfs zuzuwarten, bis die Vorlage zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 16.414 bereit sei, um allenfalls beide Anliegen in ein- und derselben Vorlage umsetzen zu können. Nachdem nun aber die WAK-S den entsprechenden Entwurf bisher nach wie vor nicht an den Ständerat überwiesen hat, verabschiedete die WAK-N am 5. Mai 2022 mit 10 zu 7 Stimmen bei 8 Enthaltungen einen ausformulierten Text zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 16.442. Sie beriet den auf dieser Grundlage ausgearbeiteten Vorentwurf an ihrer Sitzung vom 24. Oktober 2022 und nahm ihn in der Gesamtabstimmung mit 17 zu 8 Stimmen an.

Es liegen mehrere Minderheitsanträge vor: Eine Minderheit lehnt den Vorentwurf insgesamt ab und beantragt, nicht darauf einzutreten (abgelehnt mit 17 zu 8 Stimmen). Eine weitere Minderheit beantragt eine Variante, wonach die Ausnahme von der Unterstellung unter das Arbeitsgesetz mit anderen Kriterien umschrieben würde (abgelehnt mit 12 zu 7 Stimmen bei 6 Enthaltungen). Eine dritte Minderheit schliesslich möchte darauf verzichten, die neu vom Geltungsbereich des Gesetzes

1 SR 822.11