Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/74: Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Ausnahme für Arbeitnehmende von neu gegründeten Betrieben) · 12 Seiten

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Unternehmen mit mehr als einem Angestellten und der Schätzung, dass rund ein Fünftel dieser Unternehmen Mitarbeiterbeteiligungen abgeben, könnten zwischen 1 und 3 Prozent der Neugründungen betroffen sein.

5.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft

Es sind keine Auswirkungen auf die Gesellschaft zu erwarten.

5.5 Auswirkungen auf die Umwelt

Es sind keine Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten.

5.6 Andere Auswirkungen

Keine.

6 Rechtliche Aspekte

6.1 Verfassungsmässigkeit

Der Entwurf stützt sich auf Artikel 110 der Bundesverfassung vom 18. April 19996 der dem Bund die Kompetenz gibt, Vorschriften über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erlassen.

6.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz

Der Entwurf widerspricht keinen von der Schweiz eingegangenen internationalen Verpflichtungen. Die von der Schweiz ratifizierten ILO-Übereinkommen sind durch diese Revision nicht infrage gestellt.

6.3 Erlassform

Ausnahmen vom Anwendungsbereich des Arbeitsgesetzes müssen auf Gesetzesstufe festgelegt werden, wie dies vorliegend auch vorgesehen ist.

6 SR 101