Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/74: Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Ausnahme für Arbeitnehmende von neu gegründeten Betrieben) · 12 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 9Fedlex · Erläuternder Bericht

anwendbar sind. Genau wie die Arbeitnehmenden mit einer höheren leitenden Tätigkeit sollen auch die von der vorliegenden Änderung von Artikel 3 betroffenen Arbeitnehmenden weiterhin von diesem allgemeinen Gesundheitsschutz profitieren.

5 Auswirkungen

5.1 Auswirkungen auf den Bund

Die Vorlage hat keine Auswirkungen auf den Bund.

5.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete

Der Vollzug des Arbeitsgesetzes obliegt den Kantonen (Art. 41 ArG). Die Umsetzung der neuen Bestimmung erfolgt im Rahmen des ordentlichen Vollzugs, es sind keine Subventionen und kein zusätzliches Personal vorgesehen.

5.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Mit der vorliegenden Revision sollen neu gegründete Betriebe während fünf Jahren mehr Flexibilität für den Einsatz ihrer Mitarbeitenden erhalten. Damit möchte man sogenannten Start-ups bessere Startbedingungen verschaffen. Dies könnte zwar zu einer Wettbewerbsverzerrung gegenüber bestehenden Betrieben in der gleichen Branche führen, da Start-ups in der Regel auch noch tiefere Löhne bezahlen. Allerdings ist klar, dass aufgrund der Anforderung einer Mitarbeiterbeteiligung längst nicht alle neu gegründeten Betriebe betroffen sind. Die zeitliche Beschränkung dieser Sonderbehandlung auf fünf Jahre erfordert von den Unternehmen zudem eine vorausschauende Planung, damit die darauffolgende (vollständige) Unterstellung unter das Arbeitsgesetz nicht zu einem unüberwindbaren Hindernis wird und womöglich sogar den weiteren Geschäftsverlauf infrage stellt.

2019 wurden in der Schweiz 42 606 Betriebe neu gegründet (BFS-Medienmitteilung vom 14.03.2022 zur Statistik der Unternehmensdemographie UDEMO5). Allerdings beschäftigten 83 Prozent der neu gegründeten Unternehmen nur eine Person. Dabei handelt es sich aus Sicht des Arbeitsgesetzes vermutlich oft um höhere leitende Angestellte, die aufgrund des grossen Handlungsspielraums gemäss Artikel 3 Buchstabe d ArG heute schon vom Anwendungsbereich des Arbeitsgesetzes ausgeschlossen sind. Lediglich 1,7 Prozent der Unternehmen beschäftigten im ersten Jahr fünf Beschäftigte. Zum Anteil derjenigen neu gegründeten Unternehmen, welche in den ersten fünf Jahren auch Mitarbeiterbeteiligungen abgeben, gibt es keine offiziellen Zahlen. Ausgehend von den am ehesten betroffenen Wirtschaftskategorien, den

5Unternehmensdemografie 2013-2019, Bundesamt für Statistik: Fehler! Linkreferenz

ungültig.