Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/79: Pa.Iv. Bei häuslicher Gewalt die Härtefallpraxis nach Artikel 50 AIG garantieren · 61 Seiten

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verbesserte Information würde die Gesetzesänderung in der Realität wenig bewirken.

Formulierungsvorschlag zu Art. 83 Bst. c Ziff. 3 BGG

Formulierungsvorschlag Vernehmlassende Kurzbegründung

«Die Beschwerde ist unzulässig gegen Ent- DJS Eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angescheide auf dem Gebiet des Ausländerrechts legenheiten solle auch für Personen mit einer (lit. c) betreffend die vorläufige Aufnahme, so- vorläufigen Aufnahme zulässig sein. Die Tatsaweit es nicht die Verlängerung der vorläufigen che, dass es sich bei der vorläufigen Aufnahme Aufnahme gemäss Art. 50 Abs. 1 AIG betrifft.» um eine Ersatzmassnahme handle, sei kein

nachvollziehbarer Grund dafür, dass einer vorläufig aufgenommenen Person nicht der gleiche Rechtsweg offenstehen solle. Gesetzlich könne der Ungleichbehandlung begegnet werden, indem Art. 83 Bst. c Ziff. 3 BGG mit einer Gegenausnahme versehen würde.