Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/79: Pa.Iv. Bei häuslicher Gewalt die Härtefallpraxis nach Artikel 50 AIG garantieren · 61 Seiten
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Parlamentarische Initiative SPK-N (21.504)
«Bei häuslicher Gewalt die Härtefallpraxis
nach Artikel 50 AIG garantieren»
Anhang II zum Bericht über die Ergebnisse des
Vernehmlassungsverfahrens: allgemeine Aus-
führungen zur Thematik häusliche Gewalt
Allgemeine Bemerkung
Die Vernehmlassungsteilnehmenden1 kritisieren zahlreich, dass ein bestimmtes Mass an psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt in der Ehe als normal angesehen würde, da gemäss der Rechtsprechung des Bundesgerichts eine gewisse «Intensität» der Gewalt vorhanden sein müsse. Die aufenthaltsrechtliche Abhängigkeit von Opfern gegenüber Tätern führe dazu, dass Betroffene weitgehend isoliert seien und in gewalttätigen Beziehungen verharren müssten. Das widerspräche einem konsequenten Opferschutz und müsse sich dringend ändern.
So fordert etwa die Plate-Forme Eglises(s) et Migrants, dass es absolut zwingend notwendig sei, einen Rahmen zu schaffen, der es den Personen ermögliche, sich im Falle einer Gefahr zu trennen, mit einem tatsächlichen und nicht nur theoretischen Schutz für die Frau wie auch für die Kinder.
Dynamiken der häuslichen Gewalt
HEKS, SKG und VIOLENCE QUE FAIRE weisen darauf hin, dass sich häusliche Gewalt erfahrungsgemäss im Verlauf verschärfe und die Häufigkeit zunehme. Entsprechend würden auch die Gewaltfolgen zunehmen. Le Réseau femmes* und F-Information sprechen von einer Eskalation der Gewalt. Zunächst würden verbale, psychologische und wirtschaftliche Gewalt auftreten, dann körperliche und sexuelle Gewalt folgen. Schließlich könne es in bestimmten Situationen zu Mordversuchen oder Mord kommen. SKG ergänzt, dass das Risiko von schwerer Gewalt aber selbst dann bestehen könne, wenn körperliche Gewalt nicht oder nur selten vorkomme. Auch Einschüchterungen durch den Täter sind gemäss Stiftung gegen Gewalt an Frauen und Kindern systematisch, würden jedoch in Anhörungen häufig nicht als solche erkannt und anerkannt werden. Ergänzend dazu erläutert Frauenberatung
1 Kantone: GL, LU, NE, SZ, ZH // politische Parteien: EVP // gesamtschweizerische Dachverbände: SGB // Nationale Konferenzen und Vereinigungen: SKG, SKHG, SODK // interessierte Kreise: AJP, Amnesty International, Anthrosocial, Association découvrir, Association elisa-asile, Association La Virgule, Association Palabres, Association Rainbow Spot, AsyLex, AvenirSocial, Beratungsstelle kokon, BIF, Brava, Caritas Genève, CCSI Fribourg, Centre Gauche-PCS VS romand, Centre LAVI Genève, cfd, Christian Anglada, CLAFG, CMS de Sierre, Collectif vaudois de la grève féministe, CSI, CSP, DAO, DécadréE, Dr. Hofner, eff-zett das fachzentrum, EFS, EKM, Feministisches Streikkollektiv Bern, F- Information, FIZ, Fondation L’Essenti’Elles, Fondation MalleyPrairie, Fondation Surgir, Frauenberatung sexuelle Gewalt, Frauenhaus beider Basel, Frauenhaus Graubünden, Frauenhaus St. Gallen, Frauenhaus Winterthur, Frauen-Nottelefon, Frauenzentrale Aargau, Frauenzentrale Graubünden, Freiplatzaktion Zürich, FVGS, HEKS, Herberge für Frauen - Frauenhaus Zug, humanrights.ch, IAMANEH Schweiz, IG Frau und Museum, Institut des études genre, InterAction Schweiz, JPV, Le Réseau femmes*, Maison de santé communautaire, MASM, Médecins du Monde, Mélissa Llorens, Netzwerk Istanbul Konvention, NGO-Koordination post Beijing Schweiz, Plate-Forme Eglises(s) et Migrants, Plateforme Traite, Queeramnesty Schweiz, SAH Tessin, SBAA, SGCH, SIT, SKF, Solidarité femmes Biel/Bienne & Region, Solidarité sans frontières, SP Migrant:innen, Stiftung gegen Gewalt an Frauen und Kindern, SVF-ADF, TGNS, Unil, unine, Unterschlupf, VIOLENCE QUE FAIRE, Vogay