Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/79: Pa.Iv. Bei häuslicher Gewalt die Härtefallpraxis nach Artikel 50 AIG garantieren · 61 Seiten
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durch das Vorbringen der häuslichen Gewalt verschlechtern könnte. Hätten die Frauen kurz nach der Heirat und der damit verbundenen Familienzusammenführung Gewalt erlebt,
komme gemäss CCSI Fribourg zum Trauma der Misshandlung die Angst vor einer Abschiebung hinzu, da der Bruch des Zusammenlebens innerhalb von drei Jahren nach der Heirat die Aufenthaltsgenehmigung der Person, die durch den Familiennachzug in die Schweiz gekommen sei, in Frage stelle. Nachgezogene Familienangehörige würden gemäss CHUV10 von ihren gewalttätigen Partnern regelmäßig damit bedroht werden, dass sie in ihr Land "zurückgeschickt" werden würden, sollten sie Hilfe suchen (ähnlich auch CLAFG). Stiftung gegen Gewalt an Frauen und Kindern erwähnt, dass den Migrantinnen welche Opfer von häuslicher Gewalt geworden seien, häufig von den Tätern eingetrichtert werde, dass sie den Aufenthaltsstatus verlieren, wenn sie sich trennen sollten oder gemäss BIF werde ihnen vom Gewalttäter ständig gesagt, dass die Behörden ihren Äusserungen keinen Glauben schenken würden. CSI ergänzt, dass die Opfer von häuslicher Gewalt Schwierigkeiten bei der Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung nach einer Scheidung oder Trennung hätten. Dies bringe sie in ein effektives Abhängigkeitsverhältnis.
Frauenhaus St. Gallen schildert, dass die Angst vor den gewaltausübenden Personen oftmals so gross sei, dass die Betroffenen am liebsten den Kanton wechseln würden, um so weit wie möglich wegzuziehen. Dies sei oft unmöglich, da sie aufgrund des Aufenthaltsstatus an den Herkunftskanton gebunden seien.
Gewaltspirale schnell durchbrechen
HEKS erwähnt, dass der Gewaltkreislauf möglichst rasch durchbrochen werden müsse um die Opfer wirksam zu schützen. Solidarité sans frontières bestätigt dies, es sei sehr wichtig, dass alles getan werde, damit die Opfer häuslicher Gewalt und ihre Kinder das gewalttätige Zuhause so schnell wie möglich verlassen und in Sicherheit gebracht werden könnten. Auch Frauenhaus St. Gallen spricht sich dafür aus, dass gewaltbetroffene Menschen sich möglichst schnell und unbürokratisch von den gewaltausübenden Personen trennen könnten, damit weitere «schwere» gesundheitliche Schädigungen vermindert werden könnten, aber auch Kinder in einem Umfeld ohne Gewalt aufwachsen dürften. Frauenhaus Winterthur bestätigt, dass es wichtig sei, Frauen, die Gewalt erfahren hätten, zu unterstützen, aufgrund der Risiken, die sich aus einer Gewaltspirale für sie und andere Familienmitglieder ergeben würden, insbesondere auch, um Risiken für Kinder zu reduzieren und ihnen eine traumasensible Bewältigung erlebter Gewalt zu offerieren. SKHG weist darauf hin, dass längerdauernde und in der Intensität zunehmende Gewalterfahrungen die Folgen der Gewalt sowohl für das erwachsene Opfer wie auch für ihre Kinder verstärken würden, was wiederum zu Kosten im Sozial- bzw. Gesundheitswesen führen könne.
Gemäss Le Réseau femmes* und F-Information ziele die Präventionsarbeit mit Opfern darauf ab, die ersten Anzeichen von Gewalt zu erkennen, zu handeln, zum Schutz zu ermutigen und die zahlreichen Auswirkungen auf den Einzelnen, die Beziehungen oder die Gemeinschaft so schnell wie möglich zu begrenzen.
Würdigung der Hinweise für häusliche Gewalt
Association découvrir, Frauenhaus Winterthur und SBAA schreiben, dass sie die Erfahrung gemacht hätten, dass Beweise für Gewalt von den zuständigen Behörden nicht oder nur unzureichend anerkannt werden würden. Gemäss Association découvrir gelte dies ins-
10 Weitere Informationen siehe: Jacqueline De Puy, Virginie Casellini-Le Fort, Nathalie Romain-Glassey, Enfants exposés à la violence dans le couple parental, Unité de médecine des violences – Centre universitaire romand de médecine légale, 2020, 119 p.