Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/80: Änderung des Bankengesetzes (Gewährung von Ausfallgarantien des Bundes für Liquiditätshilfe-Darlehen der Schweizerischen Nationalbank an systemrelevante Banken) · 68 Seiten
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Änderung des Bankengesetzes
Rückzahlung der über den OLF bezogenen Mittel über eine Dauer von fünf Jahren herangezogen werden.45
OLA und OLF waren wegen der potenziellen Schaffung eines Moral Hazard und dem Risiko, dass der Steuerzahler letztlich doch Verluste erleiden könnte, immer wieder Gegenstand der Kritik. Die Trump-Administration veranlasste eine umfassende Prüfung des Title II-Verfahrens durch das US Treasury.46 Am 21. Februar 2018 veröffentlichte das US Treasury seinen Bericht zu OLA.47 Es kam zum Schluss, dass OLA als Backstop neben dem Konkursverfahren als ausserordentliches Abwicklungsverfahren für grosse, komplexe, grenzüberschreitend tätige Finanzgruppen weiterhin bestehen bleiben solle. Dies gelte insbesondere in jenen Fällen, in den die notwendige Finanzierung durch den Privatsektor nicht bereitgestellt werden kann. OLA verhindere die Wahrscheinlichkeit von Ring-Fencing-Massnahmen ausländischer Regulatoren. Die Anforderungen an den Zugang zum OLF sollen durch verschiedene Vorgaben weiter erhöht werden. Direkte OLF-Kredite sollen nur auf besicherter Basis möglich sein. Die Qualität der Sicherheiten müsse derjenigen für den Zugang zum Discount Window der Federal Reserve entsprechen.48 Zudem geniessen die Forderungen aus dem OLF gegenüber den Forderungen von privaten Gläubigern Vorrang in der Gläubigerhierarchie.
2.4 EU Bankenunion
Im Euroraum üben die Europäische Zentralbank (EZB) und die nationalen Zentralbanken gemeinsam die Funktion des Lender of Last Resorts aus.49 ELA-Kredite werden von der nationalen Zentralbank des Landes vergeben, in dem die Bank ihren Sitz hat. Die jeweilige nationale Zentralbank trägt auch alle eventuell entstehenden Kosten und Risiken. Im Bedarfsfall können die nationalen Zentralbanken beim Staat eine Garantie für die Gewährung von ELA verlangen. Die Bereitstellung von ELA durch die nationalen Zentralbanken im Euroraum ist geregelt durch das Agreement on Emergency Liquidity Assistance von 2020.50 Es gibt keine Garantie dafür, dass eine Bank von ihrer nationalen Zentralbank ELA erhält. Banken, die ELA in Anspruch nehmen wollen, müssen solvent sein, oder es muss die begründete Aussicht auf eine Rekapitalisierung bestehen. Die nationalen Zentralbanken akzeptieren für ELA-Kredite Sicherheiten, deren Qualität geringer ist als die der sonst üblichen Kreditsicherheiten bei anderen Kreditfazilitäten. Sie wenden einen Risikowertabschlag (Haircut) auf die Sicherheiten an und berechnen den Banken einen höheren Zinssatz.
Der einheitliche Abwicklungsausschuss (Single Resolution Board, SRB) ist die zentrale Abwicklungsbehörde innerhalb der Bankenunion. Zusammen mit den nationalen Abwicklungsbehörden bildet es den einheitlichen Bankenabwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism, SRM). Teil davon ist ein Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund, SRF) für besondere Liquiditätshilfe im Abwicklungsfall.51 Der SRF dient dazu, die effektive Anwendung der Abwicklungsmassnahmen sicherzustellen. Der SRF kann sowohl für Liquiditätshilfe als auch für Kapitalmassnahmen (Gewährung von Krediten oder Kauf von Aktiven) eingesetzt werden. Der SRF wird durch Ex-ante-Beiträge der Banken aus den 19 Mitgliedstaaten der Bankenunion finanziert. Bis Ende 2023 soll der Fonds mit Mitteln in der Höhe von mindestens
45 Bank Holding Companies mit Aktiven von mindestens USD 50 Mrd. oder andere bedeutende Finanzunternehmen.
46 Presidential Memorandum for the Secretary of the Treasury, Orderly Liquidation Authority, 21.4.2017, abrufbar unter: https://www.govinfo.gov/content/pkg/DCPD-201700266/pdf/DCPD-201700266.pdf.
47 US Department of the Treasury, Orderly Liquidation Authority and Bankruptcy Reform, 21.2.2018, abrufbar unter: https://home.treasury.gov/sites/default/files/2018-02/OLA_REPORT.pdf
48 US Department of the Treasury (2018), S. 44-45.
49 EZB, Was ist ein Kreditgeber der letzten Instanz?, 26.8.2019, abrufbar unter: https://www.ecb.europa.eu/explainers/tell-me-more/html/what-is-a-lender-of-last-resort.de.html.
50 EZB, Agreement on emergency liquidity assistance, 9.11.2020, abrufbar unter: https://www.ecb.europa.eu/pub/pdf/other/ecb.agreementemergencyliquidityassistance202012~ba7c45c170.en.pdf?dca797da3212289956ac24df607eb168
51 Single Resolution Board, The Single Resolution Fund, 28.6.2021, abrufbar unter: https://www.srb.europa.eu/system/files/media/document/2021-01-01%20The%20Single%20Resolution%20Fund.pdf.