Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/81: Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (Gesetz über die Transparenz juristischer Personen; TJPG) · 148 Seiten
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Erläuternder Bericht zum Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen
genutzt wird. In der Folge reicht die Bandbreite der Schätzung hier von einem positiven Kosten-Nutzen-Verhältnis (Einsparungen in Höhe von ca. CHF 5 Millionen) bis zu Nettokosten in Höhe von rund CHF 4 Millionen.
Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen sind hauptsächlich im Hinblick auf die internationale Akzeptanz, die Reputation des Finanzplatzes und des Wirtschaftsstandorts und die Rechtssicherheit zu erwarten. Diese sind positiv.
Für die genauen Ausführungen zur Kostenschätzung inkl. einer transparenten Darstellung aller getroffenen Annahmen wird auf den Bericht der RFA verwiesen. Dieser Bericht beinhaltet ebenfalls eine Sensitivitätsanalyse, bei der gewisse Annahmen/Berechnungsparameter variiert werden und deren Effekt auf die Schätzung aufgezeigt wird.
5.3.2 Weitere Massnahmen zur Stärkung der Geldwäschereibekämpfung
Die in der Vorlage enthaltene Revision des GwG hat das Ziel, effektiver gegen Geldwäscherei vorzugehen und damit die Integrität des Schweizer Finanzplatzes zu stärken. Diese Vorschläge kommen der Wettbewerbsfähigkeit und der Attraktivität der Schweiz als Finanzplatz zugute. Die Wahrung der Integrität der Finanzintermediäre und des Schweizer Finanzplatzes liegen nicht nur im Interesse des Finanzplatzes, sondern des gesamten Wirtschaftsstandorts. Wenn die Schweiz die internationalen Empfehlungen einhält, sinkt unter Umständen auch die Wahrscheinlichkeit von wirtschaftlichen Gegenmassnahmen, was die Zuverlässigkeit der Rahmenbedingungen erhöht.
In der Teilrevision des GwG sind verschiedene Massnahmen vorgesehen, darunter in erster Linie die Unterstellung bestimmter Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Strukturierung von Gesellschaften, Stiftungen oder Trusts sowie Immobilientransaktionen unter das GwG. Diese Leistungen werden üblicherweise von Notarinnen und Notaren, Anwältinnen und Anwälten, Treuhänderinnen und Treuhändern oder anderen in der Unternehmensberatung tätigen Personen erbracht. Diese Fachleute unterstehen zum Teil bereits dem GwG, sofern sie auch als Finanzintermediäre arbeiten, aber das ist nicht bei allen der Fall. Die in der Finanzintermediation tätigen Personen entsprechen keiner vordefinierten Berufskategorie, deshalb ist es schwierig ihre Zahl zuverlässig zu schätzen.
Ein Teil der beratenden Personen übt eine Anwaltstätigkeit aus. Zum Jahresende zählte der Schweizerische Anwaltsverband nach eigenen Angaben 11 154 Mitglieder, die in rund 250 Kanzleien organisiert sind (Stand 2018). Eine von der Universität St. Gallen im Jahr 2019 veröffentlichte Studie ergab, dass 60 Prozent der Mitglieder in kleinen Strukturen (1–5 Anwältinnen und Anwälte) arbeiten. Allerdings nimmt die Marktkonzentration rasch zu: Etwa 2000 (18 Prozent) von ihnen arbeiten in den 15 grössten Kanzleien des Landes. Aber nicht alle Anwälte und Anwältinnen arbeiten in den neu unterstellten Bereichen, die im Wesentlichen Immobilien und Gesellschaftsrecht betreffen, nicht aber beispielsweise gerichtliche Tätigkeiten oder Familienrecht. Schätzungen zufolge waren in Deutschland im Jahr 2020 etwa 22 Prozent der Anwältinnen und Anwälte in Bereichen tätig, die den Geldwäschereibestimmungen unterstehen.182 Auf den schweizerischen Markt übertragen, müsste diese Schätzung tiefer ausfallen, da der Anwendungsbereich in Deutschland breiter ist als in der Schweiz. Ausserdem ist zu berücksichtigen, dass in der Schweiz bereits 720 Anwältinnen und Anwälte (Stand 2022) dem GwG unterstellt sind, weil sie als Finanzintermediäre tätig sind. Letztendlich kann man davon ausgehen, dass etwa 1500–2500 Anwältinnen und Anwälte, die wahrscheinlich vorwiegend in den grossen Kanzleien des Landes arbeiten, von der neuen Regelung betroffen sein dürften.
182 Länderprüfung Deutschland, August 2022, S. 31.