Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/81: Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (Gesetz über die Transparenz juristischer Personen; TJPG) · 148 Seiten
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Erläuternder Bericht zum Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen
OR durch das vorliegende Gesetz aufgehoben wird. Deshalb muss auch die Pflicht der verwahrenden Person aus dem Bucheffektengesetz gestrichen werden.
5 Folgen
Die folgenden Erläuterungen stützen sich vor allem auf die vom Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) und vom BJ vorgenommene Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) sowie auf die Abschätzung der wirtschaftlichen Auswirkungen, die das Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien BASS AG im Auftrag des SIF durchgeführt hat.
5.1 Folgen für den Bund
5.1.1 Neues Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen
Für die Entwicklung des Registers bis zu seiner Inbetriebnahme soll die Dauer des IT-Projekts voraussichtlich ab 2024 drei Jahre betragen und die Kosten werden auf insgesamt CHF 7,015 Millionen geschätzt. Für 2024 sind zwei zusätzliche Stellen sowie externe Dienstleistungen im Umfang von CHF 1,33 Millionen notwendig.
Für den Betrieb des Registers ab 2027 wurde ein Bedarf von neun Vollzeitstellen ermittelt und die Betriebs-, Wartungs- und Entwicklungskosten wurden auf insgesamt CHF 2,52 Millionen geschätzt. Für das erste Betriebsjahr wird zudem mit fünf temporären Vollzeitstellen und für das zweite Jahr mit drei temporären Vollzeitstellen gerechnet, deren Kosten sich auf insgesamt CHF 3,42 Millionen bzw. CHF 3,06 Millionen belaufen. Diese Schätzungen und die Projektplanung sind im Lichte der Ergebnisse der Vernehmlassung und der endgültigen Aufgabenverteilung zwischen der registerführenden Behörde und der Kontrollstelle zu überprüfen.
Die Umsetzung der Vorlage bringt ab deren Inkrafttreten und der Inbetriebnahme des Registers neue Aufgaben für das EFD (Kontrollstelle) und das Bundesamt für Polizei (fedpol) mit sich. Bei der Kontrollstelle wurde ein Ressourcenbedarf von maximal 25 Vollzeitstellen ermittelt. 10 Stellen davon werden vorübergehend für die Initialphase des Registers benötigt. Hinzu kommen noch nicht bezifferbare Kosten für Informatiklösungen zur Erfüllung der Aufgaben der Kontrollstelle. Bei fedpol beträgt der Bedarf zwischen 19 und 25 Vollzeitstellen (zusätzlicher Aufwand aufgrund der Meldepflicht und der Amtshilfe nach dem Vorentwurf des Gesetzes sowie aufgrund der Neuunterstellung der Anwältinnen und Anwälte und Beraterinnen und Berater unter das GwG). Diese Schätzungen hängen weitgehend von der endgültigen Form der Bestimmungen ab, unter anderem von der vorgesehenen Strafbarkeit von auf Fahrlässigkeit zurückzuführende Falschangaben gegenüber der registerführenden Behörde und der Kontrollstelle, von der Verwendung der polizeilichen Informationssysteme des Bundes durch die Kontrollstelle sowie von der Anzahl Verdachtsmeldungen aus dem Nichtbanken-Sektor. Diese Schätzungen müssen ebenfalls im Lichte der Ergebnisse der Vernehmlassung überprüft werden.
5.1.2 Weitere Massnahmen zur Stärkung der Geldwäschereibekämpfung (Teilrevision des GwG)
5.1.2.1 Einführung von Sorgfaltspflichten für Beraterinnen und Berater sowie Anwältinnen und Anwälte
Die Selbstregulierungsorganisationen bzw. die kantonalen Aufsichtsbehörden für Anwältinnen und Anwälte, die dem BGFA unterstehen, werden dafür sorgen, dass das Beratungsgewerbe seine Sorgfaltspflichten umsetzt. Der Bund wird voraussichtlich indirekt gewisse Kosten tragen: Schwere oder wiederholte Verletzungen einer Sorgfaltspflicht müssen dem EFD gemeldet werden, das Geldbussen verhängen muss. Zudem dürfte die Unterstellung einer neuen Berufskategorie zu einem Anstieg der Meldungen führen und dadurch die Ressourcen der MROS stärker beanspruchen. Finanzintermediäre, die auch als Anwältin bzw. Anwalt oder