Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/81: Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (Gesetz über die Transparenz juristischer Personen; TJPG) · 148 Seiten
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Erläuternder Bericht zum Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen
Ein weiterer Teil der Beraterinnen und Berater arbeitet in Revisionsunternehmen. Nach Angaben der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde gab es Ende 2022 1978 zugelassene Revisionsunternehmen. Dies entspricht in etwa der Zahl der Unternehmen, die nach Angaben der NOGA buchhalterische oder juristische Tätigkeiten ausüben (1821 Unternehmen nach den Zahlen des BFS). Eine gewisse Anzahl von Beraterinnen und Beratern dürfte in Strukturen tätig sein, die weder Anwaltskanzleien noch zugelassene Revisionsunternehmen sind (z. B. Family Offices), wobei deren Anzahl schwer zu schätzen ist, aber begrenzt sein dürfte.
Für jedes Mandat, das dem GwG untersteht, ist die Erfüllung der Sorgfaltspflichten mit zusätzlichen Kosten verbunden: Die Beraterin bzw. der Berater muss den Namen der Klientin oder des Klienten erheben, und wenn der Klient eine juristische Person ist, müssen auch die wirtschaftlich berechtigte Person der Struktur sowie Art und Zweck der Transaktion ermittelt werden. Nach Brancheninformationen werden diese Formalitäten von den meisten Beraterinnen und Beratern bereits erledigt und stellen daher keine zusätzlichen Kosten dar. Die meisten Mandate (Gründung einer Gesellschaft, Grundstückverkauf) führen nicht zu einer Dauerbeziehung, so dass im Unterschied zu den Finanzintermediären keine Kosten für die Datenpflege oder die Einrichtung und Kontrolle einer Transaktionsüberwachung entstehen. Strengere Anforderungen an die Berichterstattung könnten jedoch gewisse Kosten verursachen. Die meisten Kosten dürften durch organisatorische Massnahmen entstehen (Einführung von Prozessen, Risikobewertung, Schulung und interne Kontrollen). Diese Kosten lassen sich nur schwer abschätzen, da sie stark von den inhärenten Risiken der Beratungstätigkeit abhängen (Kundenprofil, Art der Transaktion usw.) und mit der Struktur der betreffenden Anwaltskanzlei verbunden sind. Hinzu kommen die Kosten für interne Aufsicht und für die Mitgliedschaft in einer SRO für Beraterinnen und Berater, die dem VVG unterstehen; hingegen fallen diese Kosten nicht für Anwältinnen und Anwälte an, die dem BGFA unterstehen.
5.4 Folgen für die Sicherheit und die öffentliche Ordnung
Das Register der wirtschaftlich Berechtigten und die damit verbundenen Pflichten der Gesellschaften sollen die Transparenz juristischer Personen erhöhen. Dieses Register ermöglicht den zuständigen Behörden, die wirtschaftlich berechtigte Person einer Rechtsstruktur zu ermitteln, wenn dies für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der betreffenden Behörde relevant ist. Es unterstützt somit den Kampf gegen Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung und Finanzkriminalität im weiteren Sinne sowie die Durchsetzung von Steuergesetzen und Zwangsmassnahmen nach dem Embargogesetz. Die Wahrung der Integrität des Schweizer Finanzplatzes liegt im Interesse des Landes und trägt zur öffentlichen Ordnung bei.
Die anderen in der Teilrevision des GwG vorgesehen Massnahmen haben dieselben Ziele.
6 Rechtliche Aspekte
6.1 Verfassungsmässigkeit
Der Vorentwurf des Gesetzes über die Transparenz juristischer Personen stützt sich auf die Artikel 95 und 98 BV.
Nach Artikel 95 BV kann der Bund privatwirtschaftliche Tätigkeiten reglementieren. Es gibt bereits zahlreiche Bundesgesetze (einschliesslich des GwG), die sich auf diesen Artikel stützen, dessen Absatz 1 dem Bund umfassende Befugnisse verleiht. Der Bund kann alle Aspekte und Phasen einer dem Privatrecht unterliegenden wirtschaftlichen Erwerbstätigkeit reglementieren. Diese Befugnis umfasst auch die Zugangs- oder Ausübungsbedingungen der privaten Wirtschaftstätigkeit. Die vorgeschlagenen Massnahmen sind im öffentlichen Interesse (vgl. Art. 1 Abs. 4) und verhältnismässig (Massnahmen, die der Form der Rechtseinheit und den von ihr ausgehenden Risiken angepasst sind, Ausnahmen, vereinfachte Pflichten und Meldeverfahren zur Berücksichtigung relevanter Besonderheiten, mehrstufiges Sanktionssystem).