Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/82: Umsetzung der Motion 20.4339 UREK-N («Übermässigen Motorenlärm wirksam reduzieren»): Anpassung von zwei Artikeln des Strassenverkehrsgesetzes und Teilrevision von vier Verordnungen · 77 Seiten

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Umsetzung der Motion 20.4339 UREK-N Ergebnisbericht zur Vernehmlassung «Übermässigen Motorenlärm wirksam reduzieren»

1 Einleitung

1.1 Ausgangslage

Die Klagen aus der Bevölkerung von Personen, die sich durch den Verkehrslärm und dessen Lärmspitzen gestört fühlen, haben in den letzten Jahren zugenommen. Gemäss Bundesamt für Umwelt (BAFU) sind in der Schweiz mehr als eine Million Personen übermässigem Strassenlärm ausgesetzt. Der Verkehrslärm verursachte im Jahr 2019 insgesamt externe Kosten von CHF 2'830 Mio., davon entfallen rund CHF 1'569 Mio. auf die Gesundheit. Der Strassenverkehr ist gemäss Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) für rund 80 % dieser Kosten verantwortlich.

Das Schweizer Recht kennt nebst den fahrzeugseitigen Vorschriften auch Vorschriften, welche die korrekte Verwendung der Fahrzeuge betreffen. Das Strassenverkehrsrecht verlangt, dass Fahrerinnen und Fahrer von Motorfahrzeugen jede vermeidbare Lärmbelästigung zu unterlassen haben. Wer mit seinem Fahrzeug unnötigen Lärm erzeugt, kann verzeigt werden. Auch Personen, die ihre Fahrzeuge illegal abändern, werden bestraft. Die entsprechenden Vorschriften finden sich in Artikel 42 Absatz 1 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG), in Artikel 33 der Verkehrsregelnverordnung (VRV) und in Artikel 53 Absatz 4 und Artikel 219 Absatz 2 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS). Die Kontrolle und Durchsetzung der geltenden Vorschriften liegen in der Zuständigkeit der Kantone.

Die Motion UREK-N (20.4339 «Übermässigen Motorenlärm wirksam reduzieren») wurde am 1. Juni 2021 überwiesen. Die Kommissionsmotion nimmt die Anliegen des gleichentags zurückgezogenen Postulats Vogler (19.4254; «Übermässigen Motorenlärm endlich wirksam reduzieren») sowie der beiden am 21. Juni 2021 zurückgezogenen parlamentarischen Initiativen Suter (20.443; «Mit Lärmblitzern gegen unnötigen Fahrzeuglärm vorgehen» und 20.444; «Endlich wirksam gegen lärmende Motorräder vorgehen»). Mit der Motion 20.4339 wird vom Bundesrat u. a. die Erarbeitung von Massnahmen auf Gesetzes- und Verordnungsstufe verlangt. Diese Massnahmen sollen einerseits die bessere Sanktionierung der Verursachenden von übermässigem Lärm sowie eine stärkere Einschränkung der Verwendung von lärmigen Bauteilen beinhalten. Andererseits ist auch die Intensivierung der polizeilichen Kontrollen von Verkehrslärm, analog der Vereinbarung des Bundes mit den kantonalen Polizeien für die Schwerverkehrskontrollen, zu prüfen.

1.2 Inhalt der Vorlage

Die vorliegende Revision beinhaltet Massnahmen zur einfacheren und strengeren Sanktionierung bei geräuschrelevanten Fahrzeugmanipulationen sowie bei Verursachung von unnötigem Verkehrslärm.

Dies entspricht auch dem Wunsch der Vollzugsbehörden nach einfacher zu vollziehenden Rechtgrundlagen.

Im SVG werden zwei Änderungen vorgeschlagen. Einerseits soll das Verursachen von vermeidbarem Lärm als leichte Widerhandlung eingestuft werden. Fahrzeugführerinnen oder Fahrzeugführern, die vermeidbare, störende Lärmemissionen verursachen, soll deswegen neu der Lernfahr- oder Führerausweis entzogen werden können.

Andererseits soll die rechtliche Grundlage für eine finanzielle Unterstützung durch den Bund geschaffen werden. Die finanzielle Unterstützung ist sowohl für eine quantitative wie auch für eine qualitative Intensivierung der Verkehrslärmkontrollen durch die kantonalen Vollzugsbehörden vorgesehen.

Zudem werden auf Verordnungsstufe mehrere Massnahmen vorgeschlagen:

• Der Einbau eines Ersatzschalldämpfers soll Fahrzeuge wie Motorräder, die nicht unter das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen zwischen der Schweiz und der EU (MRA) fallen, nicht lauter machen dürfen, als es für die Serienproduktion des betreffenden Modells nachgewiesen wurde. Dies, auch wenn das Fahrzeug mit dem neuen Schalldämpfer die geltenden Grenzwerte in der Schweiz noch einhalten würde.