Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/82: Umsetzung der Motion 20.4339 UREK-N («Übermässigen Motorenlärm wirksam reduzieren»): Anpassung von zwei Artikeln des Strassenverkehrsgesetzes und Teilrevision von vier Verordnungen · 77 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 7Fedlex · Ergebnisbericht
Umsetzung der Motion 20.4339 UREK-N Ergebnisbericht zur Vernehmlassung «Übermässigen Motorenlärm wirksam reduzieren»
Abb. 2 Eingegangene Stellungnahmen: Teilnehmende nach thematischen Gruppen
Privatpersonen (3)
Umwelt, Verkehrssicherheit,
Gesundheit, Soziales (9)
Kantone (26)
Wirtschaft,
Gewerbe,
Landwirtschaft,
Auto, Motorrad (20)
In der Bundesversammlung
vertretene politische Parteien (5)
Gesamtschweizerische
Dachverbände der Gemeinden,
Blaulicht-
Städte und Berggebiete (1)
organisationen,
interkantonale
n = 70 Stellungnahmen Behörden (6)
Die Stellungnahmen wurden in Form eines Fragebogens und/oder von Begleitschreiben eingereicht. Der Fragebogen ist anhand der vorgeschlagenen Gesetzes- und Verordnungsänderungen strukturiert und umfasst 28 Fragen. Er besteht aus einem qualitativen Frageraster mit quantitativem Antwortteil, bei dem «Ja» oder «Nein» oder «keine Stellungnahme / nicht betroffen» angekreuzt werden konnte. Teilweise haben die Teilnehmenden ihre Anliegen nur mit Fragebogen, nur mit einem Begleitschreiben (ohne Fragebogen) oder mehrfach eingebracht (z.B. Fragebogen und Begleitschreiben).
2.2 Vorgehen bei der Auswertung der Stellungnahmen
Die Mehrheit der Teilnehmenden hat den quantitativen Teil des Fragebogens ausgefüllt (vgl. Kapitel 3). Für die Teilnehmenden, die den Fragebogen nicht eingereicht haben (u. a. die vier Parteien FDP,
GRÜNE, Mitte und SVP), wurde anhand ihrer Anmerkungen in den Begleitschreiben der quantitative Teil im Fragebogen sinngemäss und soweit wie möglich ergänzt.
Nebst den quantitativen Angaben im Fragebogen konnten zu den einzelnen Fragen Bemerkungen und Änderungsanträge formuliert werden und allgemeine Anliegen zur Vernehmlassung angemerkt werden. Die Auswertung der 1’527 eingegangenen bzw. erfassten Bemerkungen und Änderungsanträge erfolgte in einem mehrstufigen Prozess, wobei sämtliche Inputs möglichst einheitlich interpretiert und zu insgesamt 407 «zentralen Aussagen» kondensiert wurden (vgl. Kapitel 3). In diesen «zentralen Aussagen» werden inhaltlich gleichartige Stellungnahmen verschiedener Teilnehmender sinngemäss wiedergegeben. Teilweise sind «zentrale Aussagen» inhaltlich identisch, dies wenn sie sowohl von Teilnehmenden mit grundsätzlicher Zustimmung wie auch von Teilnehmenden mit grundsätzlich ablehnender Haltung oder wenn sie bei mehr als einer Frage genannt wurden. Insgesamt umfassen die 407 zentralen Aussagen 289 unterschiedliche Aussagen.
Mit den «zentralen Aussagen» entsteht eine verhältnismässige und transparente Übersicht der heterogenen Stellungnahmen. Der genaue Wortlaut der einzelnen Stellungnahmen kann im Dokument «Stellungnahmen» der Vernehmlassungsunterlagen entnommen werden. Diese sind auf der Webseite der Bundeskanzlei verfügbar: www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen > 2022 > UVEK > Vernehmlassung 2022/82 > Stellungnahmen.