Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/9: Totalrevision der Stauanlagenverordnung sowie Verordnungsänderungen im Kernenergiebereich sowie im Anwendungsbereich des Elektrizitätsgesetzes mit Inkrafttreten Anfang 2023 · 9 Seiten

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Aktenzeichen: BFE-011.0-3/28/4

2.8. Verordnung des UVEK über elektrische Niederspannungsinstallationen

Die Kantone AR, BS, FR, NE, NW, SZ, TG, ZG und VS, der SGV und die aargauische Industrie- und Handelskammer sind mit den vorgeschlagenen Änderungen einverstanden.

Die WEKO verweist auf ihre Stellungnahme im Rahmen der 1. Ämterkonsultation betreffend ihrer Forderung zum Erlass von Bestimmungen, welche die vollständige funktionelle, institutionelle,

personelle und finanzielle Unabhängigkeit des eidgenössischen Starkstrominspektorats (ESTI) auf sicherstellen und begrüsst die in der Zwischenzeit durch das BFE in Auftrag gegebene Studie zu Governance und Finanzierung des ESTI, welche wiederum Basis für eine allfällige Revision des Elektrizitätsgesetzes bilden könnte.

suissetec ist gegen die Änderung der Art. 7 Abs. 2 und 3 und Art. 8 Abs. 2 V-UVEK NIV, es sei denn, dass die von der eingeschränkten Installationsbewilligung hauptsächlich betroffenen Branchen (Holzbau, Dachdecker, Gebäudehülle, Spengler, Heizung und Sanitär) eine Vertretung in der

Prüfungskommission mit mindestens 50 % Stimmrecht erhalten.

7/9 BFE-D-7D643401/156