Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/93: Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (GATE) · 53 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Vernehmlassungsvorlage

schweizerische Energiegrosshandelsprodukte gehandelt werden, gestärkt und eine Angleichung an die in der EU geltenden Normen vollzogen werden. Die neuen Regeln ziehen jedoch weder eine Integration in den EU-Binnenmarkt noch eine Zusammenarbeit bei der Marktüberwachung (REIMT-System) nach sich.

In Anbetracht der heutigen angespannten Situation an den europäischen Energiemärkten erachtet der Bundesrat eine Stärkung der Transparenz und der Aufsicht über den Energiegrosshandel als eine grundlegende Voraussetzung für die Stabilität der Energiegrosshandelsmärkte, auf denen schweizerische Energiegrosshandelsprodukte gehandelt werden. Liquide, transparente und vertrauenswürdige Märkte tragen dazu bei, dass sich neue Anbieter etablieren, ermutigen die Konsumentinnen und Konsumenten, sich über die aktuellen Marktbedingungen zu informieren und, ab einer gewissen Grösse, sich am Grosshandelsmarkt zu versorgen, und ermöglichen es den Energieunternehmen, nicht direkt abgesetzte Mengen zu Marktpreisen zu verkaufen. Produzenten, Händler sowie Endverbraucherinnen und Endverbraucher sind auf das gute Funktionieren der Märkte angewiesen. Das Vertrauen darauf, dass die Preise an den Märkten nicht manipuliert werden, ist eine Voraussetzung für die Effizienz und Akzeptanz des wettbewerblichen Systems. Dank dem vorgeschlagenen Gesetz kann ein Rahmen geschaffen werden, welcher es der ElCom erlaubt, die Energiegrosshandelsmärkte im Hinblick auf unzulässiges Marktverhalten zu überwachen. Mit der ElCom als Aufsichtsbehörde steht den Marktteilnehmern ein Schweizer Ansprechpartner für sämtliche Fragen im Bereich des Strom- und des Gasgrosshandels zur Verfügung.

In der EU ist die Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegrosshandelsmarkts3 (REMIT4) seit dem 25. Oktober 2011 in Kraft. Damit wurden Bestimmungen geschaffen, mit welchen ein offener und fairer Wettbewerb auf den Energiegrosshandelsmärkten (Strom und Gas) gewährleistet werden soll. In der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1348/2014 vom 17. Dezember 20145 sind die Einzelheiten der meldepflichtigen Energiegrosshandelsprodukte und der Fundamentaldaten festgelegt. Durch REMIT werden Insiderhandel und Marktmanipulation verboten, es gibt Veröffentlichungspflichten für Insiderinformationen und es wird ein Monitoring über Transaktionen auf den Energiegrosshandelsmärkten eingeführt. Die Datensammlung für das Monitoring wird mittels IT-Systemen zentral von der Agentur zur Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) durchgeführt. Die Regelungen der Verordnung, die an ACER und die nationalen Regulierungsbehörden übertragenen Aufgaben und Kompetenzen sowie die Transparenz- und Meldepflichten für Marktteilnehmer im Rahmen des zentralen Monitorings durch ACER bilden zusammen das EU-REMIT-System. Die Verbote von Insiderhandel und

3 Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegrosshandelsmarkts

4 Regulation on Wholesale Energy Market Integrity and Transparency

5 Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1348/2014 der Kommission vom 17. Dezember 2014 über die Datenmeldung gemäss Artikel 8 Absätze 2 und 6 der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Integrität und Transparenz des Energiegrosshandelsmarkts