Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/93: Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (GATE) · 53 Seiten
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Erläuternder Bericht zur Vernehmlassungsvorlage
1.3 Die beantragte Regelung
Mit dieser Vorlage werden hauptsächlich folgende Punkte geregelt:
• das Verbot von unzulässigem Marktverhalten,
• die Verpflichtung der Marktteilnehmer, sich vorgängig bei der ElCom registrieren zu lassen,
• die Verpflichtung der Marktteilnehmer, Insiderinformationen (z. B. über Kapazität, geplante Verfügbarkeit- und Nichtverfügbarkeit sowie Nutzung von Anlagen zur Erzeugung und Übertragung von Energie) zu veröffentlichen,
• die Verpflichtung der Marktteilnehmer, Angaben über ihre Transaktionen und Handelsaufträge auf den Energiegrosshandelsmärkten, die schweizerische Energiegrosshandelsprodukte betreffen, an die ElCom zu übermitteln,
• zusätzlich zur obligatorischen Registrierung bei der ElCom die Verpflichtung von Personen mit Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz, die auf den Energiegrosshandelsmärkten Transaktionen abschliessen, welche europäische Energiegrosshandelsprodukte betreffen, die Informationen, die sie bereits gestützt auf europäisches Recht veröffentlichen oder den europäischen Behörden liefern müssen, auch der ElCom zu übermitteln (Überführung von Art. 26a StromVV ins Gesetz),
• die Aufgaben der ElCom und die ihr zur Verfügung gestellten Mittel, entsprechende Daten zu sammeln und auszuwerten, die Regelung der Zusammenarbeit mit anderen zuständigen in- und ausländischen Behörden sowie insbesondere die Regelung des Informationsaustauschs mit diesen Behörden,
• die Möglichkeiten der ElCom, Pflichten der Marktteilnehmer durchzusetzen und Verstösse dagegen zu sanktionieren,
• die strafrechtliche Verfolgung von unzulässigem Marktverhalten durch die zuständigen Bundesbehörden.
1.4 Angemessenheit der Aufgaben
Der Vollzug der Bestimmungen obliegt, soweit nicht anderweitig erwähnt, der El-Com. Mit den vorgeschlagenen Bestimmungen erhält die ElCom die Kompetenz, unzulässiges Marktverhalten aufzudecken. Die ElCom wurde als Aufsichtsbehörde gewählt, weil sie als nationale Regulierungsbehörde im Bereich Strom bereits heute die Elektrizitätsmärkte im Hinblick auf eine sichere und erschwingliche Versorgung in allen Landesteilen überwacht (vgl. Art. 22 Abs. 3 des Stromversorgungsgesetzes vom 23. März 20078[StromVG]). Das vorliegende Gesetz verweist überdies ausdrücklich und mehrfach auf die Bestimmungen des StromVG, die sinngemäss für den Vollzug dieses Gesetzes gelten. Da für den Gasbereich (noch) keine entsprechende Behörde