Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/93: Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (GATE) · 53 Seiten
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Erläuternder Bericht zur Vernehmlassungsvorlage
Entscheidend ist zudem, dass mit der Vorlage der ElCom in sachlicher Hinsicht neue Kompetenzen zukommen, nämlich im Gasbereich. Die Sachkenntnisse in diesem bislang wenig beaufsichtigten Bereich sind von Grund auf neu aufzubauen. Dies gilt insbesondere für den Grosshandel mit Gas. Für die mit dem Gashandel zusammenhängenden zusätzlichen Aufgaben sind zwei neue Stellen vorzusehen, welche den gaswirtschaftlichen Bereich abdecken.
Die Erfassung und Auswertung von Grosshandelsdaten machen auf Seiten der IT spezifische Anschaffungen notwendig, damit die gesammelten Daten auch ausgewertet werden können. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die Datenmengen, aber auch hinsichtlich des Geheimnisschutzes für Handelsdaten. Aufgrund der derzeitigen Ausgangslage ist in absehbarer Zeit nicht davon auszugehen, dass die Schweiz mit europäischen Institutionen wie ACER im Bereich der Marktüberwachung aktiv zusammenarbeiten kann. Dieses und weitere Argumente (z. B. Datenhoheit) sprechen dafür, dass die Schweiz eine eigene IT-Lösung für die Überwachung der Energiegrosshandelsmärkte einführt. Die IT-Kosten einer eigenen Lösung sind allerdings höher als die bei Artikel 26a StromVV unter der Annahme einer Kooperation erwarteten Kosten. Als einmalige IT-Kosten für den Aufbau einer Lösung wäre mit Kosten in der Höhe von drei bis vier Millionen Franken zu rechnen. Darin enthalten wären Hardwarekosten (u. a. für Server) und Softwarekosten (insbesondere für eine Monitoringsoftware). Für die gleichen Komponenten wäre mit jährlich wiederkehrenden Kosten in der Höhe von rund 0,8 Millionen Franken zu rechnen. Dabei handelt es sich um grobe Schätzungen aufgrund der zurzeit verfügbaren Informationen.
4 Verhältnis zur Legislaturplanung und zu den nationalen Strategien des Bundesrates
4.1 Verhältnis zur Legislaturplanung
Der gesetzgeberische Handlungsbedarf im Bereich der Transparenz und Aufsicht des Energiegrosshandelsmarkts hat sich erst seit dem Winter 2021/2022 abgezeichnet. Der Bundesrat hat die Vorlage deshalb nicht in seine Botschaft vom 29. Januar 202030 zur Legislaturplanung 2019–2023 aufgenommen.
4.2 Verhältnis zu den Strategien des Bundesrates
Das beantragte Bundesgesetz trägt dazu bei, die Systemstabilität in den Bereichen Strom und Gas zu gewährleisten. Es stärkt damit die Energieversorgungssicherheit der Schweiz. Insofern ist die Vorlage ein Element zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 des Bundesrates. Mit dieser will der Bundesrat insbesondere die hohe Energieversorgungssicherheit der Schweiz erhalten.
30 BBl 2020 1777