Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/93: Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (GATE) · 53 Seiten
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Erläuternder Bericht zur Vernehmlassungsvorlage
2. Stromversorgungsgesetz vom 23. März 200728
Art. 21 Abs. 5
Aufgrund der Analogie zu Artikel 10 Absatz 1 dieses Gesetzes und zur Erfüllung der Anforderungen der Gesetzmässigkeit muss Artikel 21 Absatz 5 StromVG durch einen Verweis auf Artikel 46a RVOG präzisiert werden, der die Modalitäten für die Erhebung von Gebühren genauer regelt.
3. Bundesgesetz vom 19. Juni 201529 über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel
Art. 47
Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes wird Artikel 47 FinfraG hinfällig. Zur Vermeidung von Unklarheiten und Rechtsunsicherheiten muss dieser Artikel deshalb aufgehoben werden.
3 Auswirkungen
3.1 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Durch die Einführung des GATE erhält die Regulierungsbehörde ElCom die Möglichkeit, die Marktintegrität durch eine umfassende Überwachung des Grosshandels mit Strom und Gas sicherzustellen. Darüber hinaus werden durch das Verbot des Insiderhandels sowie die damit verbundene Veröffentlichungspflicht von Insiderinformationen sichergestellt, dass Angebot und Nachfrage für alle Marktteilnehmenden gleichermassen transparent sind. Die Veröffentlichungspflicht verringert das Risiko, dass Preissignale durch Insiderhandel verzerrt werden
Der Energiegrosshandelsmarkt sendet Preissignale, die für die Entscheidungen von Marktteilnehmenden bedeutsam sein können. Dazu gehören kurzfristige Entscheidungen etwa über das Angebot von Strom seitens der Produzenten oder die Nachfrage nach Strom seitens der Konsumentinnen und Konsumenten. Preissignale sind auch eine wichtige Grundlage für langfristige Investitionsentscheidungen (z. B. über Investitionen in Kraftwerke, Verbrauchsanlagen und Netze). Um Entscheidungen eine zutreffende Grundlage zu bieten, müssen diese Signale in einem fairen und transparenten Wettbewerb entstehen.
GATE schafft, wie REMIT für die EU, einen bedeutenden Rahmen für die Identifizierung und Ahndung von Marktmissbrauch in der Schweiz. Dies stärkt das Vertrauen von Kundinnen und Kunden, Industrie und anderen Teilnehmenden, dass Energiepreise offen, fair und kompetitiv sind: die Basis eines effektiv funktionieren-den Energiemarkts.
28 SR 734.7
29 SR 958.1