Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/93: Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (GATE) · 53 Seiten
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Erläuternder Bericht zur Vernehmlassungsvorlage
Alle Teilnehmenden, die Gas- oder Stromgrosshandelskontrakte mit Auslieferung in der Schweiz handeln, sind betroffen. Sie werden mit GATE verpflichtet, Informationen zu ihren Handelsaktivitäten an organisierten Handelsplätzen sowie auch ausserhalb organisierter Handelsplätze an die ElCom zu übermitteln.
3.2 Auswirkungen auf die einzelnen Akteure
Von den neuen Regelungen sind einerseits die Unternehmen, welche im Strom- oder Gasgrosshandel tätig sind, einschliesslich der nationalen Netzgesellschaft und der Betreiber des Gastransportnetzes sowie sehr grosse Endverbraucher betroffen.
Für die heute schon von REMIT betroffenen Stromunternehmen (sog. EU-Marktteilnehmer) bedeuten diese Regelungen die Übermittlung von Angaben über Transaktionen und Insiderinformationen an die ElCom sowie eine Registrierungspflicht (Überführung von Art. 26a StromVV ins Gesetz). Der diesbezügliche administrative Mehraufwand wird sich in Grenzen halten, da IT-Systeme zur Erfüllung der Datenlieferpflichten gestützt auf EU-Recht sowie auf die Regelung in der StromVV schon vorhanden sind. Sie müssen allenfalls an die Bedürfnisse der ElCom angepasst werden.
Für die nicht von REMIT betroffenen Stromunternehmen, dies sind vornehmlich solche die ausschliesslich auf dem Schweizer Energiegrosshandelsmarkt tätig sind, wird insbesondere durch die Pflicht, Angaben über ihre Transaktionen und Insiderinformationen an die ElCom zu übermitteln, zusätzlicher administrativer Aufwand entstehen. Die Anzahl der von den Meldepflichten betroffenen Personen hängt auch von der allfälligen Festlegung von Ausnahmen für Meldungen über Transaktionen ab (Art. 6 Abs. 3). Das EU-Recht sieht zum Beispiel solche Ausnahmen vor, wenn Verträge über die physische Lieferung von Strom, der von einer einzelnen Produktionseinheit mit einer Kapazität von höchstens 10 MW oder von Produktionseinheiten mit einer gemeinsamen Kapazität von höchstens 10 MW erzeugt wird.
An der Strombörse für den Schweizer Markt sind rund 40 Schweizer Unternehmen tätig. Hinzu kommen rund 70 ausländische Akteure; diese Unternehmen verfügen beim nationalen Netzbetreiber über eine Bilanzgruppe. Die Zahl hat in den letzten Jahren zugenommen und dürfte weiter steigen. Von den gesetzlichen Bestimmungen sind allerdings bedeutend mehr Unternehmen betroffen, da auch ausserbörsliche Verträge und Derivate unter den Geltungsbereich fallen, darunter insbesondere auch innerschweizerische Verträge.
Für die heute schon von REMIT betroffenen Gasunternehmen bedeuten die neuen Regelungen die Übermittlung von Angaben über Transaktionen und Insiderinformationen an die ElCom sowie eine Registrierungspflicht. Diese Gasunternehmen rapportieren ebenfalls bereits sämtliche Transaktionen und Insiderinformationen an EU-Behörden, jedoch nicht an die ElCom. Der diesbezügliche administrative Mehraufwand betreffend Erweiterung der Datenlieferung und Registrierung bei der ElCom