Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/97: Umfassende Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier · 199 Seiten
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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Revision EPDG (umfassende Revision)
Absatz 2 Buchstabe e:
Die Modalitäten des Zugangs zu Gesundheitsanwendungen müssen gemäss IDS überarbeitet werden (siehe Kommentar IDS zu Art. 9b).
Absatz 2:
Iph, scin und ASSGP beantragt Absatz 2 zu streichen. Wenn Experimente zugelassen werden, dann sollte kein abschliessender Katalog von Bereichen geführt werden, in denen Pilotprojekte möglich sind.
It-rm merkt an, dass Test und Entwicklung auf produktiven Systemen nichts zu suchen haben. Ansonsten würde dies elementaren Sicherheitsprinzipien widersprechen. Auch hier sollen Rechte, Pflichten und Verfahren in einem Gesetz geregelt werden.
Absatz 7:
It-rm kritisiert, dass mit Absatz 7 bestehende Vorschriften umgangen werden können (inbs. b. Zertifizierung).
Es sollte gemäss Lünenburger klargestellt werden, dass Teilnehmerinnen und Teilnehmer Personen sind, deren EPD und Daten von dem Pilotprojekt betroffen sind. (Vom Wort her könnte eine Krankenkasse Teilnehmerin eines Pilotprojekts sein.) Ausserdem sollte die Verbindung zum HFG bestehen bleiben, wenn dieses anwendbar ist. Insbesondere muss, wo nötig, die Bewertung der Ethikkommission eingeholt werden.
Grundsätzlich ist aber gemäss Lünenburger die Einführung dieser Sandbox sehr zu begrüssen
Absatz 5:
Gemäss privatim ist offenbar vorgesehen, dass im Rahmen von Pilotprojekten in heiklen Belangen wie z. B. den Zugriffsrechten von den entsprechenden Regelungen der EPD-Gesetzgebung abgewichen werden kann. Eine gewisse Relativierung ergibt sich zwar aus den Art. 19h Abs. 4 und 7, jedoch sind die möglichen Folgen für die Rechte der betroffenen Personen nur schwierig vorauszusehen.
Daher beantragt privatim eine Ergänzung von Abs. 5 wie folgt: «Wer Pilotprojekte durchführt, muss sicherstellen, dass die Teilnahme an einem Pilotprojekt freiwillig ist und die Teilnehmenden vorgängig angemessen über die Abweichungen vom Gesetz informiert werden».
Der SDV befürwortet die Möglichkeit von Pilotprojekten. Dabei muss allerdings beachtet werden, dass solche Projekte die Zielsetzung des EPD und seiner technischen Infrastruktur nicht verwässern und damit möglicherweise in Konkurrenz mit laufenden Projekten der (Stamm-)Gemeinschaften treten, insbesondere im Business-to-Business-Bereich. Der SDV plädiert bei den Pilotprojekten für eine stringente Definition von deren Sinn und Zweck.
Absatz 2:
Der USB fragt, ob die Formulierung bedeutet, dass in den aufgeführten Fällen keine Bewilligung des EDI einzuholen ist
Absatz 3:
Der USB sieht keine Notwendigkeit einer räumlichen Begrenzung und beantragen, den Begriff «räumlich» zu streichen. Dies zum einen, weil die Schweiz ohnehin räumlich bereits äusserst begrenzt ist und insofern bei einer Begrenzung auf einen oder nur wenige Kantone die Aussagekraft aufgrund geringer Fallzahlen sehr beschränkt sein dürfte.
Absatz 7:
Der USB fragt, ob Absatz 7 verständlicher formuliert werden kann.