Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/97: Umfassende Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier · 199 Seiten

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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Revision EPDG (umfassende Revision)

Gemäss EVS ist die Finanzierung des EPD-Anschluss durch ambulant tätige Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer ungeklärt und bleibt unerwähnt. Der EVS beobachtet, dass die Berufsausübung und somit Versorgung der Bevölkerung mit immer mehr Auflagen und Finanzausgaben verknüpft ist, ohne dass bei der Entschädigung der Leistungen ernsthafte Verbesserungen zu erkennen sind. Daher ist es dem EVS ein Anliegen zu betonen, dass die Leistungserbringer auf Anschubfinanzierung und tarifarische Anpassungen angewiesen sind. Nur so können zusätzliche Aufwände abgegolten und die notwendigen digitalen Strukturen aktuell gehalten werden. Aufgrund des demografischen Wandels ist den kommenden Jahren mit einem weiter erhöhten Bedarf an Leistungen durch Pflegefachpersonen, Logopäd/-innen, Ergotherapeut/-innen, Ernährungsberater/-innen usw. zu rechnen. Sanktionen wie der Entzug der Zulassung, gehen am Problem – der fehlenden finanziellen Mittel – vorbei und gefährden die Grundversorgung.

SG verweist auf die Annahme der Motion 19.3955 vom 4. Juli 2019 «Ein elektronisches Patientendossier für alle am Behandlungsprozess beteiligten Gesundheitsfachpersonen». Somit kann die Anschlusspflicht für ambulant tätige GFP bereits im Rahmen der Revision zur Übergangsfinanzierung umgesetzt werden.

S. 15

Sehr schön formuliert ist nach Ansicht der EDU auf Seite 15 die Vision: «Die Menschen in der Schweiz leben unabhängig von ihrem Gesundheitszustand und ihrem sozioökonomischen Status in einem gesundheitsförderlichen Umfeld. Sie profitieren von einem modernen, qualitativ hochwertigen und finanziell tragbaren Gesundheitssystem.»

Weiter fällt der EDU die Strategie auf: «Für Bund und Kantone ist die Digitalisierung ein zentrales Instrument für das Erreichen wichtiger gesundheitspolitischer Ziele, namentlich in den Bereichen Behandlungsqualität, Patientensicherheit, Effizienz, koordinierte Versorgung und Interprofessionalität sowie Gesundheitskompetenz.» Und nochmals zitiert auf Seite 15: «Digitalisierung fördern, Digitalisierung abstimmen und koordinieren, zur Digitalisierung befähigen.» Es ist nach Ansicht der EDU gefährlich, so einseitig auf Digitalisierung im Gesundheitswesen zu setzen. Patientinnen und Patienten, Menschen mit Beeinträchtigung und insbesondere ältere Menschen dürften sich eher Zuwendung durch einfühlsame Betreuungspersonen wünschen, als die Erfassung von unzähligen Daten und das Ausfüllen von Statistiken.

S. 16, Ziff. 2

Periodische Austauschsitzung muss gemäss dem SR-ZH enger gefasst werden. Zu Beginn häufiger, später z. B. 2-jährlich. Das Projekt soll eng begleitet werden, technische Probleme sofort, politische Aufgaben in einer A,B,C-Liste erfasst werden.

S. 17 f., Ziff. 3.1

Nach Ansicht Kunz würde eine Anbindung an das eHealth Network der EU bedeuten, dass ein Wust von Regulierungen übernommen werden müsste. Auf eine solche Anbindung ist zu verzichten.

S. 19, Ziff. 3.3

Gemäss dem Kanton SG misst sich die Wirkung des EPD weniger an der Verbreitung (Anzahl eröffneter Dossiers) sondern daran, bei wie vielen Konsultationen das EPD tatsächlich von GFP eingesehen wird und ob behandlungsrelevante Dokumente publiziert werden. Die Erfahrungen im Ausland sind daher mit Angaben zur tatsächlichen Nutzung von elektronischen Gesundheitsakten zu erweitern, damit herausgefunden werden kann, welches die Akzeptanz und Nutzung wirkungsvoll fördern kann.

S. 22 ff., Ziff. 4; S. 37 f., Art. 2; S. 41, Art. 8

DIDAS äussert sich zum Thema «Gesundheit» statt «Patient» und fordert eine Umbenennung im Sinne eines Bundesgesetzes für die Regelung der Basis-Infrastruktur zur Erfassung, Ablage, der Kontrolle über, sowie der durchgängigen Authentizität von Gesundheitsdaten sowie deren Primär- und Sekundärnutzung. Eine mögliche Bezeichnung wäre «Gesundheitsdossier» (exemplarisch; SATW bringt den Begriff «Gesundheitsdatengesetz» ein). Das Gesetz bildet die Grundlage für das zukünftige Gesundheitswesen der Schweiz, inkl. Prävention und Daten