Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/97: Umfassende Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier · 199 Seiten
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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Revision EPDG (umfassende Revision)
HUG haben nur 20% der Fachkräfte, die eine Einladung zur HIN-Identitätsprüfung erhalten haben, diese auch tatsächlich durchgeführt (137 von 680 Einladungen). Dies ist der grösste Hemmschuh bei der Verwendung des EPD in den HUG. Daher soll ein zusätzlicher Absatz 2bis mit folgendem Wortlaut aufgenommen werden: «Der Bundesrat sorgt dafür, dass die Anbieter elektronischer Identitäten über einen effizienten und einsatzbereiten Helpdesk verfügen.»
Die IG eHealth begrüsst die Kostenfreiheit der Eröffnung, Nutzung und Auflösung sowie die Nutzung eines Identifkationsmittels. Zu präzisieren ist jedoch, wer diese Kosten trägt (Kantone / Bund): Folgende ergänzende Absätze zu Artikel 7 werden daher vorgeschlagen:
«3. Die Kosten für die Eröffnung, Nutzung und Auflösung des elektronischen Patientendossiers übernehmen die Kantone.
4. Die Kosten für die Eröffnung und die Nutzung eines Identifkationsmittels von Personen und Gesundheitsfachpersonen übernimmt der Bund.»
Absatz 1:
Gemäss it-rm sind einerseits auch weitere Personenkreise zu definieren (z. B. Mitarbeiter des Bundes).
Absatz 2:
Gemäss it-rm soll im Gesetz festgehalten werden, dass die Sicherheitsstufen hoch sein müssen. Es handelt sich ihrer Ansicht nach nicht um ein Identifikations-, sondern um ein Authentisierungsmittel.
Absatz 1:
Ein Identifiikationsmittel ist nicht notwendig. Kunz beantragt auschliesslich die Möglichkeiten eID des Bundes und Benutzername mit Passwort vorzusehen.
Absatz 2:
Gemäss Kunz ist Absatz 2 zu streichen.
Absatz 1:
Die Rolle der persönlichen Vertrauenspersonen kann gemäss NEK nur mit elektronischer Identität wahrgenommen werden. Daher soll für persönliche Vertrauenspersonen ein zusätzlicher Buchstabe c aufgenommen werden.
Gemäss ospita identifizieren alle Spitäler ihr Personal und dieses untersteht sowohl dem Datenschutzgesetz als auch der Schweigepflicht, ebenso hat es bereits Zugang zu hochsensitiven Patientendaten. Erfolgt die Anmeldung in einem gesicherten Spitalnetzwerk von authentifizierten Geräten aus, muss gemäss ospita ein Standardanmeldeverfahren integrierbar sein, um Prozessabläufe zu vereinfachen und rasche Zugriffe auch in Notfällen zu ermöglichen.
Es braucht eine staatliche eID für alle Healthcare Professionals (HCP) inklusive Zulassungs- und Spezialisierungsinformationen (MedReg Informationen), die technisch (O-Auth/OpenID connect) mit mehreren IDs der Spitäler verlinkt werden kann, so dass ein nahtloses, automatisches Single Sign On ermöglicht wird. Die jetzige public-private Partnership Lösung ist ungenügend und verunmöglicht für die Leistungserbringer häufig vorkommende Doppelstellungen und Kooperationen, in denen Ärzte und Ärztinnen in mehreren Organisationen registriert sind und darum ihre HIN eID nicht mehrfach einsetzen können, weil HIN das technisch nicht kann.
Weiter ist es stossend, dass HCP mit ausländischem Bürgerrecht nur mittels Ausländerausweis identifiziert werden können. Eine nationale Identitätskarte reicht aktuell nicht aus für den Identifikationsprozess.
Absatz 2:
Gesundheitsdaten sind besonders schützenswerte Daten i.S.v. Art. 5 lit c DSG und somit muss gemäss Post auch der Zugang zu diesen Daten entsprechenden Sicherheitsmassnahmen unterliegen. Die automatische Erlaubnis für Gemeinschaften/Stammgemeinschaften Identifikationsmittel auszustellen, sobald eine Zertifizierung als Gemeinschaft/Stammgemeinschaft