Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/97: Umfassende Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier · 81 Seiten
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Variante 1: Finanzierungsverantwortung für Betrieb und Weiterentwicklung bei den Kantonen
Variante 2: Sicherstellung der Finanzierung von Betrieb und Weiterentwicklung durch Prämienbeiträge der Versicherten
Variante 3: Finanzierungsverantwortung für Betrieb bei den Kantonen; zusätzliche Finanzierung von Weiterentwicklung durch Prämienbeiträge der Versicherten
Die oben genannten Varianten gehen entweder mit einer weiterhin eingeschränkten Steuerungsmöglichkeit des Bundes einher oder bedingen die Ausgestaltung einer übergeordneten Organisationsform, die sich sehr anspruchsvoll gestalten würde. Aus diesen Gründen hat sich der Bundesrat am 27. April 2022 entschieden, dass die Aufgaben und Kompetenzen und damit auch die Sicherstellung der Finanzierung des EPD klar zwischen Bund und Kantonen aufgeteilt werden sollen und das EPD nicht über Prämienbeiträge (mit-)finanziert werden soll. Zudem teilt der Bundesrat die Auffassung der Forderung parlamentarischer Vorstösse12, dass der Bund für eine erfolgreiche Weiterentwicklung des EPD eine stärkere Führungs- und Koordinationsrolle einnehmen muss, was mit keiner der verworfenen Varianten genügend wirksam umsetzbar ist.
Um in der Umsetzung einer solchen Ko-Finanzierung nicht in die heterogenen Geschäftsmodelle der Gemeinschaften und Stammgemeinschaften einzugreifen, soll der Bund die Kosten für die Implementierung von durch ihn realisierten Weiterentwicklungen übernehmen. Dies ermöglicht dem Bund, stärker steuern zu können, welche neuen Funktionalitäten zu implementieren sind. Er gewährleistet damit auch eine koordinierte und inhaltlich abgestimmte Weiterentwicklung (z. B. eImpfausweis, eMedikation). Die operative Verantwortung für den Betrieb verbleibt somit weiterhin bei den Gemeinschaften und Stammgemeinschaften und es erfolgt kein Eingriff in deren Geschäftsmodelle. Dabei sollen die Kantone den Bestand mindestens einer Stammgemeinschaft auf ihrem Hoheitsgebiet sicherstellen und die Finanzierungsverantwortung für den Betrieb dieser Stammgemeinschaften übernehmen (vgl. Ziff. 4.1.1 Abschnitt «Finanzierung und Aufgabenteilung»). Dieses Vorgehen entspricht auch dem Anliegen der überwiesenen Motion 22.3015 vom 4. Februar 2022 «EPD. Praxistauglich gestalten und finanziell sichern» der SGK-N, dass der Bund mit den Kantonen die gegenseitigen Aufgaben und die Verantwortung regelt und damit auch die nachhaltige Finanzierung des EPD langfristig sicherstellt.
12 22.3015 Motion SGK-N Elektronisches Patientendossier. Praxistauglich gestalten und finanziell sichern; 21.3924 Motion Humbel Elektronisches Patientendossier finanziell sichern; 20.4672 Motion Humbel Verbindlicher Zeitplan für die digitale Transformation im Gesundheitswesen; 20.3506 Motion Hurni Elektronisches Patientendossier. Kompetenzen der Patientinnen und Patienten fördern; 19.3955 Motion SGK-N Ein elektronisches Patientendossier für alle am Behandlungsprozess beteiligten Gesundheitsfachpersonen.