Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/97: Umfassende Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier · 81 Seiten
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von IKT-Diensten im Auftrag des estnischen Ministeriums für Soziale Angelegenheiten. Das TEHIK betreibt das estnische Patientenportal, in welchem die Bürgerinnen und Bürger medizinische Unterlagen einsehen können.
Frankreich hat am 4. Juli 2016 die nationale e-Health Strategie verabschiedet. Die Pläne für die Umsetzung der Strategie sehen Patientenportale und telemedizinische Anwendungen vor, nicht jedoch Gesundheitsanwendungen. Dennoch ist in Frankreich geplant, via mobile App auf das Dossier Médical Partagé zugreifen zu können. Weiter ist die Einführung von eRezept geplant.
Im israelischen Gesundheitsnetzwerk ist ein eRezept etabliert. Patientinnen und Patienten haben mit mobilen Endgeräten Zugang zu Patientenportalen und können Informationen aus ihrer elektronischen Patientenakte abrufen. Zudem können sie über einen internen Mailserver mit Ärztinnen und Ärzten kommunizieren.
Die in Österreich innerhalb der ELGA angebotenen Gesundheitsanwendungen (e-Befund, e-Medikation, e-Impfpass) sind über keine dezidierten mobilen Anwendungen zugänglich. Gesundheitsanwendungen der österreichischen Regierung gibt es in Österreich lediglich im Bereich Gesundheitsinformationen.
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3.8 Zusatzdienste
Ein Rechtsvergleich der Zusatzdienste ist kaum möglich, da jedes Land unterschiedliche Infrastrukturen für das jeweilige Patientendossier betreibt und Zusatzdienste je nach konkreter Ausgestaltung der technischen Infrastruktur funktionieren. Unter einem Zusatzdienst wird mit anderen Worten nicht jegliche Nutzung von Informatikmitteln im Gesundheitswesen verstanden. Einziges Beispiel, das einem Zusatzdienst nach dieser Definition entspricht, findet sich in Deutschland. Die Nationale Agentur für Digitale Medizin (gematik) hat einen einheitlichen Standard für die elektronische und sichere Übermittlung medizinischer Dokumente unter den Leistungserbringer erlassen, die sogenannte Kommunikation im Medizinwesen (KIM). Hierfür können sich Gesundheitseinrichtungen in einem Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur der gematik eintragen lassen, welches als Adressbuch – analog dem Health Provider Directory in der Schweiz – für alle KIM-Teilnehmende dient. Seit dem 1. Oktober 2021 sind weiter alle Vertragsärztinnen und -ärzte verpflichtet, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung über KIM an die Krankenversicherungen zu übermitteln. Die über KIM gesendeten Anzahl Nachrichten nimmt stetig zu. Auch der mobile Kurznachrichtendienst TI-Messenger greift auf ein bundesweites Adressbuch zurück.
4 Grundzüge der Vorlage
4.1 Die beantragte Neuregelung
Mit dem vorliegenden Vorentwurf sollen auf Bundesebene die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen des EPD dahingehend angepasst werden, dass eine erfolgreiche schweizweite Verbreitung und Nutzung des EPD erreicht werden kann.