Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/97: Umfassende Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier · 81 Seiten

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4. Mai 202227 das Ziel verfolgt, die Voraussetzungen für eine effiziente, rechtmässige und sichere Nutzung der Daten im Datenraum Gesundheit zu schaffen. Bis Ende 2024 wird im Rahmen dieses Vorhabens u.a. auch ein Vorschlag betreffend Consent Management im Sinne einer adäquaten Form der Einwilligung der betroffenen Personen zur Datenweiterverwendung konkretisiert. Eine Umsetzung dieser Voraussetzungen soll dann im geplanten Programm zur Förderung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen «DigiSanté» vorgesehen werden und ist daher nicht Teil dieser Vorlage. Der Bundesrat wird die Programmbotschaft dem Parlament Ende 2023 überweisen.

Zentrale Datenbank zur Speicherung von strukturierten Gesundheitsdaten von Patientinnen und Patienten

In der Einführungsphase des EPD sind hauptsächlich unstrukturierte Daten als Dokumente abgelegt worden. Während dies für statische Geschäftsfälle wie Operationsberichte unproblematisch ist, besteht bei Dokumenten mit strukturierten Daten, die dynamisch zusammengezogen werden, die Gefahr, dass sie nicht vollständig und/oder nicht aktuell sind, weil sich diese Daten über die Zeit hinweg verändern. Aus technischer Sicht wird die Performance (Geschwindigkeit des Systems) vermindert, wenn die Daten dezentral bei verschiedenen Stammgemeinschaften abgelegt sind und bei der Konsultation einer Gesundheitsfachperson ad-hoc zusammengestellt werden müssen. Mit einer zentralen Datenbank zur Speicherung von strukturierten Gesundheitsdaten von Patientinnen und Patienten, liesse sich die Aktualität dieser strukturierten Daten sowie die Performance des Systems besser gewährleisten. Anstatt dass diese Daten dezentral von allen Stammgemeinschaften und Gemeinschaften ad hoch zusammengezogen werden müssen, können sie von der zentralen Datenbank abgerufen werden.

Eine solche zentrale Datenbank kann der Bund entweder selbst betreiben oder an Dritte auslagern. Dazu soll mit dem vorliegenden Vorentwurf eine zentrale Datenbank zur Speicherung von strukturierten Gesundheitsdaten von Patientinnen und Patienten eingeführt werden (s. Art. 14 Abs. 1 Bst. d und Abs. 3). Wie bereits im Postulatsbericht Wehrli erläutert, ist die Umsetzung dieser Massnahme für die Weiterentwicklung des EPD von grundlegender Bedeutung, da der Nutzen des EPD damit erheblich erhöht wird.

Identifikationsmittel für den Zugang zum EPD

Damit der Bund eine elektronische Identität (E-ID) ausstellen kann, braucht er eine gesetzliche Grundlage. Der Bundesrat hat einen entsprechenden Vorlage ausgearbeitet und diesen bis Ende Oktober 2022 in die Vernehmlassung geschickt. Mit dem Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (VE-BGEID)28 will der Bundesrat die bundesweite E-ID einführen. Im VE-BGEID soll zudem geregelt werden, dass die Bundeskanzlei ein System betreibt,

27 Vgl. Bericht des Bundesrats in Erfüllung des Postulates 15.4225 Humbel «Bessere Nutzung von Gesundheitsdaten für eine qualitativ hochstehende und effiziente Gesundheitsversorgung».

28 BBI 2022 1661