Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/97: Umfassende Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier · 81 Seiten

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Nach Absatz 1 untersteht die Gesetzesänderung nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe a BV dem fakultativen Referendum. Die Gesetzesänderung wird durch den Bundesrat zusammen mit den entsprechenden Ausführungsrecht in Kraft gesetzt werden (Abs. 2).

5.2 Erläuterungen zum Bundesgesetz vom 20. Dezember 194636 über die Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHVG)

Art. 50a Datenbekanntgabe

Mit Absatz 1 Buchstabe bquaterwird eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage für die im Kontext des EPD notwendigen Datenbekanntgaben der ZAS an die Gemeinschaften und Stammgemeinschaften geschaffen. Ziffer 1 nimmt den bereits geltenden Grundsatz auf, dass Daten für die Zuweisung oder Verifizierung der AHV- oder der Patientenidentifikationsnummer bekannt gegeben werden dürfen. Nach Ziffer 2 dürfen Daten auch zur Überprüfung, ob eine Person bereits ein EPD besitzt, bekannt gegeben werden. Damit kann verhindert werden, dass für eine Person mehrere EPD eröffnet werden. Schliesslich sind nach Ziffer 3 auch Datenbekanntgaben der ZAS von sich aus möglich (sog. Broadcasts), d. h. ohne entsprechende Anfrage, nämlich zur Benachrichtigung von Gemeinschaften und Stammgemeinschaften hinsichtlich der neu eröffneten EPD und hinsichtlich Mutationen (Änderung der persönlichen Angaben zu einer Person)37. Mit dem Broadcast bei Eröffnung eines EPD erfahren die Gemeinschaften und Stammgemeinschaften sowie die bei ihnen angeschlossenen Gesundheitseinrichtungen von der Eröffnung eines EPD und können bereits erstellte medizinische Dokumentationen umgehend darin einstellen. Auch der Broadcast bei Mutationen (z. B. Namensänderung oder EPD-Annullierung) dient der Gewährleistung der Datenrichtigkeit und ist ebenfalls im Sinne der Datenminimierung, weil ansonsten die Gemeinschaften und Stammgemeinschaften mittels Einzelabfragen bei der ZAS Mutationen von Personenangaben von Patientinnen und Patienten feststellen müssten.

36 SR 831.10

37 Naef, Hanspeter / Stingelin, Martin (2022): Mutationsmeldungen UPI an Dritte (Broadcast), eCH-0212. Zürich: Verein eCH (Hrsg.). Kann abgerufen werden unter: www.ech.ch > eCH-Standards > Kernaufgaben mit Voraussetzungscharakter > Einwohner (Stand: 23.02.2023).